Familienkassen Missbrauch bei Kindergeld wird eingeschränkt
Berlin (dpa) - Kindergeld kann künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Mit dem vom Bundestag gebilligten Gesetzesplan soll nach Angaben der Koalition der Missbrauch auch durch EU-Ausländer verhindert werden.
Mit der Verkürzung der Antragsfrist werde es den Familienkassen möglich, den Nachweis des Aufenthalts - der Anspruchsvoraussetzung ist - schneller zu prüfen, erklärte Unions-Finanzpolitikerin Antje Tillmann. An den materiellen Voraussetzungen für den Kindergeldbezug ändere sich nichts.
Die Grünen hatten zuvor im Finanzausschuss kritisiert, die
Bundesregierung habe nicht darlegen können, in welchem Umfang es entsprechende Betrugs- oder Missbrauchsfälle gegeben habe. Man halte diese Maßnahme für eine reine Wahlkampftaktik.
Die Regelung soll verhindern, dass für einen mehrjährigen Zeitraum in der Vergangenheit rückwirkend Kindergeld ausgezahlt werden kann. Das Kindergeld solle von seiner Zwecksetzung her im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes sicherstellen, heißt es. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung aber nicht erforderlich.
Zudem wird der Datenaustausch zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den Familienkassen verbessert. Die Familienkassen erlangen so auch schneller Kenntnis, wenn eine Familie ins Ausland verzieht und damit der Kindergeldanspruch in Deutschland erlischt. Die Änderungen sind Teil des vom Bundestag gebilligten Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerbetrug über Briefkastenfirmen.