Mollath wohnt vorerst bei Ex-Schulfreund
Nürnberg (dpa) - Der nach sieben Jahren aus der Psychiatrie entlassene Gustl Mollath ist vorerst bei einem Schulfreund in Franken untergekommen. Über den genauen Aufenthaltsort wollten Mitglieder seines Unterstützerkreis zunächst keine Angaben machen.
„Gustl Mollath will erst einmal Ruhe vor den Medien haben“, sagte Gerhard Dörner, einer von Mollaths engsten Freunden, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Erst in den nächsten Tagen wolle er den Kontakt zur Öffentlichkeit suchen.
Der 56-Jährige war am Dienstag überraschend aus der Psychiatrie entlassen worden, das Strafverfahren gegen ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung wird neu aufgerollt. Das hatte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg angeordnet. Mollath kündigte an, um seine Ehre und seinen Ruf zu kämpfen. „Ich rechne mit großem Aufwand und viel Quälerei. Aber ich will vollständig rehabilitiert aus diesem Prozess gehen“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstag).
Zugleich übte er Kritik an Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die so tue, als habe er ihr die Wiederaufnahme seines Falles zu verdanken. Mollath will ein Buch schreiben, um seine Geschichte zu erzählen. „Es gibt viele Bürger, die nicht nur mein Fall interessiert, sondern das ganze System der Psychiatrie“, zitiert ihn die Zeitung. Es sei daher dringend erforderlich, „dass schlimme Dinge und grausame Schicksale an die Öffentlichkeit kommen, von denen sich die breite Bevölkerung keine Vorstellungen macht“.
Die Nürnberger Richter begründeten ihre Entscheidung mit Zweifeln an einem Attest einer Arztpraxis. Die Praxis hatte vor Jahren die angeblichen Verletzungen dokumentiert, die Mollath seiner Ehefrau bei einer Prügelattacke zugefügt haben soll. Nach Angaben des Gerichts war Mollaths Frau im Juni 2002 jedoch nicht von ihrer Hausärztin, sondern von deren Sohn untersucht worden. Damit sei das Attest ein „falsches Dokument“, was nach der Strafprozessordnung eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertige.
Mollaths-Anwalt Gerhard Strate kündigte für den Fall eines Freispruchs im Wiederaufnahmeverfahren einen Schadenersatzprozess gegen den bayerischen Staat an. Das werde wahrscheinlich ein sehr kurzes Verfahren werden und zugleich mit der Rehabilitierung Mollaths verbunden sein, sagte der Hamburger Anwalt am Mittwoch im Bayerischen Rundfunk. Das sei aber im Moment eher nebensächlich. Auf keinen Fall werde sich Molath psychiatrisch begutachten lassen. „Es gibt keinen Hinweis, dass er unter einem Wahn gelitten hat“, sagte Strate.
Nach Ansicht von Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack war die Entscheidung des Nürnberger Gerichts dringend notwendig. „Das OLG Nürnberg hat zumindest die Sensibilität gezeigt, dass eine längere Freiheitsentziehung bei Herrn Mollath nicht mehr zu rechtfertigen sei“, sagte Kleine-Cosack dem ZDF-„Morgenmagazin“.
Die Juristen am Landgericht Bayreuth, dem OLG Bamberg und dem Landgericht Regensburg hätten zuvor nicht diese Sensibilität gehabt, zu sehen, „dass große Veränderungen eingetreten waren und dass Mollath freigelassen werden muss“. Als Beispiel für neue Tatsachen nannte Kleine-Cosack den Bericht der HypoVereinsbank, der einige von Mollaths Vorwürfen zu Schwarzgeldverschiebungen bestätigt hatte. Mollath hatte seine Frau, eine Vermögensberaterin bei einer Bank, und andere 2003 wegen unsauberer Geschäfte angezeigt.
Ministerin Merk habe in dem Fall „eine unglückliche Rolle gespielt“. Als „gravierende neue Tatsachen bekanntwurden, hätte Frau Merk etwas früher schalten müssen“, sagte Kleine-Cosack. Merk verteidigte ihr spätes Handeln erneut. Sie habe erst aktiv werden und ein neues Verfahren fordern können, als es einen tatsächlichen Wiederaufnahmegrund gegeben habe, sagte sie im ZDF-„Morgenmagazin“. Das sei erst im November 2012 der Fall gewesen - bis dahin haben sie das rechtskräftige Urteil akzeptieren müssen.
Der Verfassungsrechtler Christian Kirchberg glaubt an eine hohe Dunkelziffer solcher Fälle. „Ich bin ziemlich sicher, dass es eine Vielzahl von Fehlurteilen gibt“, sagte der Präsident des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg und Vorsitzende des Verfassungs- und des Menschenrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer den „Stuttgarter Nachrichten“ (Donnerstag). Die Umstände des Verfahrens gegen Mollath machten „unruhig, weil eben nicht jeder Fall eine solche Öffentlichkeit erfährt“.