Muss erstmals ein deutscher Bischof vors Strafgericht?
Der Limburger Geistliche soll falsche eidesstattliche Erklärungen abgegeben haben. Zollitsch übt Kritik.
Limburg. Dem Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst droht ein Strafbefehl wegen Falschaussage — ein bislang einmaliger Vorgang für einen Kirchenführer in Deutschland. Angesichts seines 31 Millionen Euro teuren Bischofssitzes werden zugleich Rücktrittsforderungen lauter. Die Staatsanwaltschaft Limburg prüft nach mehreren Anzeigen inzwischen, ob sie gegen den Bischof ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue einleitet.
In ungewöhnlich scharfer Form kritisierte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, seinen Amtsbruder: „Ich bin sicher, dass sich der Bischof gründlich mit der notwendigen Selbstkritik auseinandersetzen wird“, sagte er. Für den Fall, dass Strafbefehl erlassen wird, fügte der Freiburger Erzbischof hinzu: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich da weiterleben könnte.“
Zollitsch sagte, Konsequenzen lägen zunächst in den Händen des Bischofs. „Aber die entscheidenden Fragen, die liegen dann bei den Verantwortlichen in Rom — bis zum Heiligen Vater.“ Über eine Amtsenthebung entscheidet Papst Franziskus.
Hintergrund des von der Staatsanwaltschaft Hamburg beantragten Strafbefehls ist ein Rechtsstreit mit dem „Spiegel“. Tebartz-van Elst wird vorgeworfen, vor dem Hamburger Landgericht falsche eidesstattliche Erklärungen abgegeben zu haben. Er soll im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien die Unwahrheit gesagt haben. Damit droht dem Bischof eine Geldstrafe — legt er Einspruch ein, kommt es zur Verhandlung. Die Höhe des Strafbefehls ist nicht bekannt.
Massiver Gegenwind für Tebartz-van Elst auch im heimischen Bistum: Der 53-Jährige soll dort die Kosten für den neuen Bistumssitz durch Protz und Luxuswünsche auf bis zu 31 Millionen Euro in die Höhe getrieben haben. Priester und Bistumsgremien fordern seinen Rücktritt, zudem gibt es Ungereimtheiten wegen der Kostenexplosion. Auch Zollitsch zeigte sich verwundert über die 31 Millionen Euro — „und das werde ich in Rom auch deutlich machen“. Die Bischofskonferenz setzte eine Prüfungskommission ein.
Tebartz-van Elst sagte in der „Bild“, er verstehe, dass man bei der Summe erschrecke. „Aber dahinter stehen zehn einzelne Bauprojekte. Man muss viele Details kennen, etwa die Auflagen des Denkmalschutzes.“ Der hessische Denkmalschutz bestreitet aber, Auflagen gemacht zu haben. Red