Nach der Attacke von Frankfurt Sicherheit-Faktencheck: Was schon getan wurde und was noch geplant ist

Berlin · Der tödliche Angriff in Frankfurt hat eine neue Diskussion über mehr Sicherheit entfacht. Ein Überblick, was die große Koalition auf den Weg gebracht hat.

Beileidsbekundungen am Frankfurter Hauptbahnhof. Die Gewalttat in Frankfurt hat auch eine Debatte über die innere Sicherheit in Deutschland ausgelöst.

Foto: dpa/Arne Dedert

Von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bekam Horst Seehofer (CSU) am Mittwoch einen Korb: Das Geld für mehr Bundespolizisten „steht ihm schon zur Verfügung“, meinte Scholz. Seehofer hatte nach der tödlichen Attacke am Frankfurter Hauptbahnhof mehr Mittel für die Bundespolizei gefordert – und weitere Sicherheitsmaßnahmen angekündigt. Was hat die große Koalition bisher für die innere Sicherheit unternommen, was schwebt dem Innenminister noch vor? Ein Faktencheck.

Mehr Polizisten

Olaf Scholz hat Recht: Seehofers Haushalt umfasst in diesem Jahr ein Gesamtvolumen von 15,8 Milliarden Euro – 1,7 Milliarden mehr als im Jahr davor. Mit dem Geld wurden unter anderem rund 3000 neue Posten in den Sicherheitsbehörden geschaffen. Allein die Bundespolizei kann in diesem Jahr 2100 Neueinstellungen vornehmen. Im Koalitionsvertrag wurde zudem vereinbart, bis 2021 insgesamt etwa 15.000 Polizisten zusätzlich anzuwerben, die Hälfte davon für den Bund. Doch das braucht seine Zeit. Auch die Justiz wird 2000 weitere Stellen erhalten. Auf die Finanzierung haben sich Bund und Länder bereits geeinigt. Übrigens: Die Bundespolizei verfügt inzwischen auch über eine neue Anti-Terror-Einheit.

Besserer Schutz vor Diebstahl

Bei der Alltagskriminalität hat die Koalition vor allem den Wohnungseinbruchsdiebstahl ins Visier genommen. Er wird neuerdings mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet. Außerdem wurde der Einbruchsschutz verbessert: durch ein 65 Millionen Euro schweres Förderprogramm, mit denen Investitionen der Bürger in die Sicherung ihrer Wohnungen und Häuser unterstützt werden. Das Programm ist ein Erfolg.

Mehr Überwachung

Die Zahl der Gewalttaten in Deutschland sinkt. Doch das Sicherheitsgefühl der Bürger hat sich verschlechtert. Das ist der Befund des Bundeskriminalamtes. Minister Seehofer will dem mit mehr Präsenz von Polizei und mehr Einsatz von Videoüberwachung begegnen. Nach der schrecklichen Tat von Frankfurt soll das auch an Bahnhöfen der Fall sein. Bereits 2017 wurden neue gesetzliche Grundlagen für den vermehrten Einsatz von Videotechnik geschaffen – beispielsweise in Einkaufszentren oder auf öffentlichen Plätzen. Ob eine solche Maßnahme tatsächlich Taten verhindert, darüber streiten Experten jedoch immer wieder.

Viele Organisationsverbote

Ein Mittel, dass Seehofer nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verstärkt anwenden will. Es richtet sich vor allem gegen die rechte Szene. Dem Vernehmen nach prüft das Innenministerium derzeit mehrere Verbote verschiedener Gruppen. Auch nachrichtendienstliche Mittel sollen verstärkt angewendet werden – so hat der Verfassungsschutz unlängst beispielsweise die „Identitäre Bewegung“ nach jahrelanger Prüfung eindeutig als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft.

Neue Sicherheitsgesetze

Die bisher auf den Weg gebrachten Sicherheitsgesetze richten sich vor allem gegen den islamistischen Terror. Potentiellen Dschihadisten können Reisepass und Personalausweis entzogen werden, um sie an der Ausreise zu hindern. Zudem müssen Doppelstaatler den Verlust ihrer deutschen Staatsbürgerschaft fürchten, wenn sie für eine Terrormiliz im Ausland in den Kampf ziehen. Rückwirkend, beispielsweise für deutsche IS-Kämpfer, die in den Kurdengebieten in Haft sitzen, gilt diese Regelung aus rechtsstaatlichen Gründen aber nicht.

Erleichterte Abschiebungen

Mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ wird es den Behörden erleichtert, Ausreisepflichtige auch tatsächlich auszuweisen. Abgelehnte Asylbewerber, denen das Scheitern einer Abschiebung „zuzurechnen” ist, werden künftig deutlich schlechter gestellt als andere. Wer nach Auffassung der Behörden nicht genug zur Klärung seiner Identität beiträgt, darf zudem keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und erhält weniger Sozialleistungen. Außerdem können „Personen mit ungeklärter Identität“ in „erweiterte Vorbereitungshaft” genommen werden. Letzteres gilt auch für extremistische Gefährder. Dadurch sollen Rückführungen effektiver durchgesetzt werden.

(dpa)