Nebeneinkünfte: Verfassungsrichter mahnt Abgeordnete
Düsseldorf (dpa) - Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sieht die zum Teil zahlreichen Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten kritisch. Die parlamentarische Funktion müsse voll erfüllt werden, mahnte Kirchhof in der „Wirtschaftswoche“.
„Wer dann noch Arbeitskraft und Zeit hat, kann gern noch anderes übernehmen. Aber dieses andere darf die parlamentarische Tätigkeit nicht verdrängen“, sagte er.
Nebentätigkeiten dürften nicht dazu führen, „dass der Abgeordnete nicht an Sitzungen oder Abstimmungen teilnimmt oder seine Parlamentsaufgaben nur noch mit linker Hand erledigt“, so Kirchhof. Nach Informationen der „Wirtschaftswoche“ hat zum Beispiel der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, der als Rechtsanwalt arbeitet und zu den Spitzenverdienern zählt, in dieser Wahlperiode 35 der 45 namentlichen Abstimmungen im Bundestag versäumt.
„Das Mandat muss im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen, so will es das Abgeordnetengesetz“, unterstrich auch der Grundgesetzkommentator und frühere Bundesminister Rupert Scholz. „Wer etwa wegen seiner beruflichen Tätigkeit kaum an namentlichen Abstimmungen teilgenommen hat, handelt nicht im Sinne dieses Gesetzes.“