Neue Debatte um Embryo-Gentests
Berlin (dpa) - Ein Jahr nach dem Bundestags-Beschluss zur Präimplantations-Diagnostik (PID) sorgen die umstrittenen Gentests an Embryonen wieder für hitzige Diskussionen. Anlass ist der am Donnerstag bekanntgewordene Entwurf einer Rechtsverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Darin will Ressortchef Daniel Bahr (FDP) konkrete Einzelheiten regeln wie die Einrichtung von PID-Zentren, die solche Untersuchungen exklusiv vornehmen dürfen. Für Kritik sorgt jedoch, dass die Verordnung ausdrücklich „keine zahlenmäßige Beschränkung“ dieser PID-Zentren vorsieht.
„Damit wächst das Risiko, dass daraus auch ein Geschäftsmodell entwickelt wird, was wir immer vermeiden wollten“, sagte Unionsfraktions-Vize Johannes Singhammer (CSU) der Nachrichtenagentur dpa. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) betonte hingegen, die Verordnung könne nicht Singhammers restriktiven Vorstellungen entsprechen, weil diese schon im Bundestag keine Mehrheit gefunden hätten.
Mit Hilfe der PID soll vermieden werden, dass bei der künstlichen Befruchtung schwere Erbkrankheiten weitergegeben werden. Die im Reagenzglas erzeugten Embryonen werden deshalb vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche Gendefekte untersucht.
Vor fast genau einem Jahr hatte der Bundestag nach einer emotionalen Debatte für eine begrenzte Zulassung dieser Untersuchungsmethode gestimmt. Danach ist die PID zumindest dann erlaubt, wenn die elterlichen Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt sowie eine schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Untersuchung fällt jedoch jeweils eine Ethikkommission.
Bahrs Verordnungsentwurf, der noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, sieht achtköpfige Ethikkommissionen vor - bestehend aus vier Medizinern, zwei Vertretern von Patienten- oder Behindertenverbänden, einem Juristen und einem Vertreter aus dem Bereich Ethik, beispielsweise einem Theologen. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, befürchtet angesichts dieser Zusammensetzung überflüssige Grundsatzdebatten. Medizinische Fachfragen könnten von Patienten- und Behindertenvertretern ebenso wenig beantwortet werden wie von Theologen.
Singhammer, der ohnehin zu den strikten PID-Gegnern zählt, kritisierte hingegen, dass in diesen Gremien keine Kirchenvertreter zwingend vorgeschrieben sind. Zudem äußerte er Bedenken gegen eine zu große Zahl solcher Kommissionen. Das führe zu einem „Flickenteppich“.
Die Verordnung lässt die Zahl der Kommissionen offen und verweist auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Allerdings rät das Gesundheitsministerium zu länderübergreifenden Einrichtungen. Im Verordnungsentwurf heißt es, die Zahl der Kommissionen sollte so klein wie möglich gehalten werden, um „uneinheitliche Entscheidungen“ zu vermeiden.