Neue Verfallsdaten für Führerscheine

Berlin. Autofahrer aufgepasst: Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre. Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten.

Der Bundesrat will das Verfallsdatum von Führerscheinen nun gestaffelt vorziehen - fast alle Lizenzen müssen früher umgetauscht werden als bislang geplant.

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Doch der Bundesrat will nach Informationen unserer Redaktion das Verfallsdatum nun gestaffelt vorziehen - fast alle Lizenzen müssen früher umgetauscht werden als bislang geplant.

Das sieht eine Empfehlung des Verkehrsausschusses der Länderkammer vor, die am kommenden Freitag bei der Bundesratssitzung beschlossen werden soll. Die bislang noch gültigen Führerscheine (egal, ob grau, rosa oder Plastik) werden dann früher ungültig. So sollen bis 2024 abgestuft nach Geburtsjahrgängen die rund 15 Millionen Fahrerlaubnisse ausgewechselt werden, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Die circa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 vergebenen "Lappen" sollen dann ebenfalls abgestuft bis 2033 ersetzt werden. Die geplanten Regelungen zum "vorgezogenen Führerscheinumtausch" wurden aus Kreisen der Länder bestätigt.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass die zuständigen Behörden entlastet werden sollen. "Es geht um eine Entzerrung", hieß es seitens des Bundesrates. Schon jetzt seien wegen der begrenzten Gültigkeitsdauer der Führerscheine die Belastungen "enorm". Mit der Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden die Kapazitäten schaffen könnten, um künftige Anträge zu bewältigen.

Mit der Einführung von befristeten Fahrlizenzen zum 19. Januar 2013 kam die Bundesregierung einer EU-Richtlinie nach. Die Führerscheine in Europa sind seitdem vereinheitlicht, auch soll durch die Befristung die Erkennbarkeit des Inhabers gewährleistet sein. Laut Bundesverkehrsministerium ist der Umtausch eine reine Formsache. Allerdings fallen dafür Gebühren an. Ein Gesundheitscheck oder erneute Fahrprüfungen werden nicht verlangt. Unklar ist noch, ob Autofahrer künftig von den Behörden schriftlich über die Notwendigkeit des Umtausches informiert werden.