NPD-Verbotsverfahren: Albig zählt auf Bundesregierung
Berlin (dpa) - Nach der Entscheidung der Bundesländer für einen NPD-Verbotsantrag hält Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) eine Unterstützung durch Bundesregierung und Bundestag für sicher.
„Mir fehlt die Fantasie, dass sie uns alleinlassen“.
Das sagte der SPD-Politiker im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Dass Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bisher so skeptisch sei, könne er sich nicht erklären. Unionsfraktionschef Volker Kauder rechnet mit einem eigenen Antrag des Bundestags, wenn auch die Bundesregierung einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot unternehmen sollte.
Die Parlamentarier seien auf die Erkenntnisse von Bund und Ländern angewiesen, sagte der CDU-Politiker im Interview der Woche des Südwestrundfunks. Es müsse sich „jeder Kollege die Unterlagen selbst anschauen, das werden wir ermöglichen, dass sie eingesehen werden können. Und dann fällen wir eine Entscheidung.“ Nach seiner Einschätzung werde aber, wenn sich wie der Bundesrat auch die Bundesregierung für einen Antrag entscheiden sollte, „eine Mehrheit im Deutschen Bundestag wohl auch diesen Weg gehen, trotz aller Bedenken, die da sind“.
Zuvor hatte Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) noch von einer Beteiligung des Bundestages abgeraten. Die politischen Risiken seien größer als die erhofften Vorzüge, sagte Lammert am Freitag.
Der Bundesrat hatte am Freitag entschieden, vor dem Bundesverfassungsgericht ein zweites Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einzuleiten. 2003 war der erste Versuch, die NPD zu verbieten, gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes (V-Leute) auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Dieses Problem sei nun ausgeräumt, versichern die Bundesländer.
Kiels Regierungschef Albig forderte eine klare Haltung aller Verfassungsorgane: „Wir müssen zeigen, dass diese rassistische Partei nicht machen kann, was sie will.“ Manche behaupteten, es geschähe etwas Dramatisches, wenn der Verbotsantrag keinen Erfolg haben sollte. „Ich sage: Es passiert etwas Dramatisches, wenn wir nicht klagen. Wenn wir klagen und auch in eine Auseinandersetzung mit dem Europäischen Gerichtshof gehen müssen, dann müssen wir das eben tun.“ Gegner des Verbotsantrags erwarten, dass ein mögliches Karlsruher Verbot vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wieder kassiert würde.
In der Bundesregierung gibt es weiterhin Zweifel an einem Erfolg des Verbotsverfahrens. Kanzlerin Merkel hatte zuletzt angekündigt, ihre Regierung werde womöglich erst im März 2013 entscheiden, ob sie das Verfahren mitträgt. In ihrer wöchentlichen Videobotschaft forderte die Kanzlerin die Bundesbürger auf, konsequent gegen Rassismus vorzugehen. Die Deutschen sollten sich für die immer noch bestehende Juden- und Ausländerfeindlichkeit „schämen“.