NPD veröffentlicht vertrauliche Belege für Verbotsverfahren
Berlin (dpa) - Die rechtsextreme NPD provoziert ihre Gegenspieler im geplanten Verbotsverfahren: Die Partei hat die gegen sie gerichteten Belege ins Internet gestellt.
Auf ihrer Homepage veröffentlichte die NPD die Kurzfassung eines als vertraulich eingestuften Papiers, das Bund und Länder für ein neues Verbotsverfahren zusammengetragen haben. Das Bundesinnenministerium will nun rechtliche Schritte prüfen, wie ein Sprecher am Mittwoch auf dpa-Anfrage in Berlin sagte.
2003 war ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, in Karlsruhe gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Der Bundesrat will nun einen zweiten Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht wagen. Ob Bundesregierung und Bundestag mitziehen, ist unklar. Im Kabinett wie im Parlament gibt es Zweifel an den Erfolgsaussichten eines neuen Verfahrens. Die Regierung will bis Ende März entscheiden.
Bund und Länder hatten auf mehr als 1000 Seiten Belege gegen die NPD gesammelt. Neben der Langfassung existiert eine rund 140 starke Kurzversion, die die Partei nun selbst veröffentlichte. Das Papier ist als „Verschlusssache“ eingestuft. Wie die Partei an das Dokument gelangte, ist unklar. Die NPD gab auf ihrer Homepage an, der Bericht sei ihr „zugespielt“ worden.
In den vergangenen Monaten wurde das Dokument an viele Stellen in Bund und Ländern weitergegeben - etwa an die Innenministerien oder den Bundestag. Es gelangte aber auch nach außen. Nach Informationen des NDR veröffentlichte das alternative Mediennetzwerks indymedia den Kurzbericht bereits am Montagabend auf seiner Webseite.
Die NPD kommentierte die Materialsammlung auf ihrer Homepage als „schlechten Witz“ und „Frechheit“. Die Partei sehe dem Verbotsverfahren „mit dem notwendigen Ernst, aber auch mit der gebotenen Gelassenheit entgegen“.
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) beklagte die Veröffentlichung. „Das ist ein gravierender Vorgang und der Versuch einer vorsätzlichen Torpedierung eines Parteiverbotsverfahrens“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstag). Die Partei habe jetzt mehr Zeit, sich auf das Verfahren einzurichten.
Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), sprach von einem gravierenden Vorgang. „Die NPD wird ein überragendes Interesse daran haben, die Antragsteller immer wieder vorzuführen“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag). Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, es sei nicht abzusehen, welche Folgen die Veröffentlichung für das Verbotsverfahren habe.
Die Innenexperten von SPD und Linken, Michael Hartmann und Ulla Jelpke, erwarten keine gravierenden Konsequenzen. „Wenn die Fakten in der Sammlung zutreffen, bleiben die Vorwürfe genauso gültig“, sagte Hartmann der „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstag). Auch Jelpke betonte, das Kind sei durch die Veröffentlichung nicht in den Brunnen gefallen. „Die NPD wird sich schließlich ohnehin schon gedacht haben, welche ihrer verfassungsfeindlichen Tiraden gegen sie verwendet werden.“
Die rechte Partei hatte bereits im November mit einem Vorstoß für Aufsehen gesorgt: Inmitten der Diskussion über ein mögliches Verbot war die NPD vorgeprescht und hatte in Karlsruhe einen Antrag gestellt, um ihre Verfassungstreue prüfen zu lassen. Die Entscheidung darüber steht noch aus.