OB-Wahl kölscher Art
Es ist nicht lange her, dass den Kölnern bescheinigt wurde, schlampig mit den Wahlstimmen ihrer Bürger umzugehen. Bei der Kommunalwahl 2014 waren in einem Wahlbezirk bei der Feststellung des Ergebnisses die Stimmen für die CDU und die SPD vertauscht worden.
Die CDU setzte eine Neuauszählung durch — Folge: SPD und Grüne verloren im Stadtrat ihre Mehrheit. Wem so etwas passiert, der müsste peinlich vermeiden, dass noch einmal der Eindruck entsteht, der Wählerwille werde nicht ernst genommen.
Eben dies geschah nun aber gleich zweifach. Erst wurde ein offensichtlich fehlerhafter Stimmzettel unters Volk gebracht. Und als dies dann auffiel, überlegte man, an eben diesem Zettel hinsichtlich der bereits abgegebenen 55 000 Stimmen festzuhalten. Zehntausende per Brief- oder Direktwahl gemachte Kreuze sollten also trotz der fehlerhaften Stimmzettel gültig sein. Eine seltsame Rechtsauffassung, von der man erst nach aufsichtsrechtlichem Druck abrückte.
Was soll die Aufregung, mag sich manch ein Bürger gedacht haben, für den doch klar ist, wen er wählen will. Und der die Schriftgröße auf dem Wahlzettel für egal und die Anlage 17c zur Kommunalwahlverordnung für Schnickschnack hält. Diese versteckte Vorschrift enthält das Muster eines Stimmzettels für eine Oberbürgermeisterwahl. Die Namen der Kandidaten sind gut lesbar — auf dem Muster, nicht auf dem Kölner Machwerk. Dort erscheinen die Parteinamen im Vergleich zu den Namen der Kandidaten riesig. Durch diesen „Überstrahlungseffekt“ werden parteilose Kandidaten benachteiligt. Das darf auch im bekannt lässigen