Das geht aus einem Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hervor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll und den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ vorliegt. Derzeit beträgt der Mindestlohn-Satz für Pflegekräfte demnach 10,20 Euro in Westdeutschland und 9,50 Euro im Osten.
Zum 1. Januar 2018 soll er dem Bericht zufolge auf 10,55 Euro (Westen) beziehungsweise 10,05 Euro (Osten) steigen. Die Lohnuntergrenze in der Pflege betrifft rund 908.000 Beschäftigte. In Privathaushalten gilt der Pflege-Mindestlohn jedoch nicht, sondern der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von deutschlandweit derzeit 8,84 pro Stunde.