Piraten scheitern in Karlsruhe mit Antrag gegen Tanzverbot
Frankfurt/Karlsruhe (dpa) - Hessische Mitglieder der Piratenpartei sind mit ihrem Vorgehen gegen das Verbot von Tanzveranstaltungen am Karfreitag beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Eil-Anträge seien unzulässig, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag in Karlsruhe der Nachrichtenagentur dpa.
Die Piraten hätten zunächst den hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anrufen müssen. Landespartei-Sprecher Christian Hufgard bedauerte die Entscheidung: „Das Landesgesetz greift aus religiös motivierten Gründen in unzulässiger Form in die allgemeine Freiheit ein.“ Deswegen werde man weiter dagegen kämpfen.
Zu einer genehmigten Demonstration mit „tanzfigürlichen Darstellungen der Teilnehmer zu Kopfhörermusik“ versammelten sich nach seinen Angaben am Freitag rund 30 Menschen in Kassel. Von Piraten in Frankfurt und Gießen initiierte Tanz-Demos gegen das Verbot waren dagegen am Donnerstag von den jeweiligen Verwaltungsgerichten untersagt worden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof stoppte eine geplante Veranstaltung der Grünen Jugend in Wiesbaden: Der Karfreitag sei bereits durch die Verfassung und nicht allein durch das hessische Feiertagsgesetz besonders geschützt, erklärte ein Gerichtssprecher.
Nach dem hessischen Feiertagsgesetz sind Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 04.00 Uhr bis Ostersamstag 24.00 Uhr verboten. Am Ostersonntag und Ostermontag ist Tanzen zwischen 04.00 Uhr und 12.00 Uhr verboten, wie an allen anderen gesetzlichen Feiertagen im Jahr.
Die Grüne Jugend Hessen erklärte in einer Mitteilung, gesetzlich vorgeschriebene Bräuche seien unvereinbar mit einem säkularen Staat. Es sei „nicht die Aufgabe des Staates allen Andächtigkeit vorzuschreiben“.