Pkw-Maut droht zu einem Minusgeschäft zu werden

Bundesverkehrsministerium legt Kalkulation nicht offen. Kontrollrat will Transparenz. Entscheidung im Dezember.

Symbolbild

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Berlin. Für die große Koalition in Berlin bahnt sich ein Desaster an: Die Pkw-Maut von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) droht zum Minusgeschäft zu werden. Auf Nachfrage unserer Zeitung war das Ministerium gestern nicht bereit, Details der Kalkulation zu erläutern. Begründung: die laufende Ressortabstimmung. Am 17. Dezember soll das Kabinett die Maut absegnen.

In einer vertraulichen Stellungnahme, die unserer Zeitung vorliegt, fordert der Normenkontrollrat vom Minister Nachbesserungen bei seiner Kalkulation. Das Gremium prüft Gesetzesentwürfe auf unnötige Bürokratie und Folgebelastungen. Insbesondere jene 700 Millionen Euro, die Dobrindt von ausländischen Autofahrern jährlich einnehmen will, werfen Fragen auf. Moniert wird zudem, dass die Aufwendungen für das Projekt nicht konkret genug aufgelistet werden.

Der Minister rechnet in seinem Entwurf mit jährlichen Betriebskosten von 195 Millionen Euro. Angesichts der erhofften Einnahmen von 700 Millionen bleiben pro Jahr 505 Millionen Euro übrig. Abziehen muss man allerdings noch einmalige Kosten zum Aufbau des Systems in Höhe von 337 Millionen Euro.

Kritiker werfen Dobrindt vor, dass seine Zahlen unrealistisch sind. Von Gewicht ist insbesondere die Studie des Münchner Verkehrswissenschaftlers Ralf Ratzenberger, die er im Auftrag des ADAC erstellt hat. Er rechnet mit jährlichen Einnahmen von lediglich 262 Millionen Euro. Dem stehen laut Ratzenberger Ausgaben von 300 Millionen Euro pro Jahr gegenüber. Er stützt sich dabei auf Maut-Erfahrungen in anderen Ländern. Letztlich bleibt ein Minus von 38 Millionen Euro.

Der ADAC-Experte geht davon aus, dass die ausländischen Autofahrer 9,3 Millionen Vignetten kaufen werden. Dies entspräche einem Anteil von 17 Prozent am gesamten Vignetten-Absatz. Den deutschen Autofahrern wird die Maut für die Nutzung der Autobahnen, die ab 2016 gelten soll, über eine Verrechnung mit der Kfz-Steuer zurückerstattet.