Projekt „Tarifeinheit“ steht vor dem Aus
Nach der Absage des DGB ist das Vorhaben der großen Koalition so gut wie erledigt.
Berlin. Zum ersten Mal steht ein Vorhaben der großen Koalition vor dem Scheitern: Das Versprechen, ein Gesetz zur Tarifeinheit vorzulegen, um das Tarifgeschehen „in geordnete Bahnen zu lenken“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) legt sich quer und die Union hat Verfassungsbedenken. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) steht vor der Frage, ob sie überhaupt noch einen Entwurf vorlegen soll.
Im April schon hatte Nahles zurückgezuckt, obwohl die Tarifeinheit ursprünglich zusammen mit dem Mindestlohn eingebracht werden sollte. Doch Verdi-Chef Frank Bsirske hatte Bedenken angemeldet, womit sich Ärger andeutete.
Zwar sind im DGB durchaus einige Gewerkschaften für die Tarifeinheit, etwa die Eisenbahnergewerkschaft EVG oder die IG BCE. Doch am Mittwoch beschloss der DGB-Bundeskongress eine Formulierung, die dem Vorhaben nur noch einen winzigen Türspalt offen lässt: „Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen jegliche Eingriffe in die bestehenden Regelungen ab, die das Streikrecht oder die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie beeinträchtigen.“
Ein Gesetz jedoch, dass die Tarifeinheit herstellt, ohne die Koalitionsfreiheit zu beeinträchtigten, ist ungefähr so schwierig wie eine europakonforme Pkw-Maut nur für Ausländer. In etlichen Branchen gibt es kleine, mit dem DGB konkurrierende Spartengewerkschaften, so zum Beispiel bei der Bahn die Lokführergewerkschaft GdL. Sie setzt regelmäßige höhere Lohnzuschläge durch als die große EVG.
Die Tarifeinheit sollte nun regeln, dass in einem Betrieb immer nur der Tarifabschluss der größten Gewerkschaft gilt, frei nach dem Grundsatz: ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Kleine Spartengewerkschaften stünden so im Abseits.
Arbeitsministerin Andrea Nahles ist nun in der Zwickmühle: Wenn sie einen Gesetzentwurf vorlegt, bringt sie die Gewerkschaften gegen sich auf, nun sogar inklusive DGB; wenn nicht, die Arbeitgeber. Die offizielle Stellungnahme des Ministeriums glich gestern einem Eiertanz. Von „sorgfältiger Prüfung“ war die Rede und dass es um verfassungsrechtlich höchst komplexe Zusammenhänge gehe, bei denen man „größtmögliche Übereinstimmung zwischen allen Akteuren erzielen“ wolle. Genau die aber gibt es nicht im Ansatz.