Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft dem Mann Volksverhetzung und Störung der Totenruhe vor. Die Gruppe aus dem Wahlkreis der AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel hatte die Gedenkstätte im Juli 2018 besucht. Bei der Führung habe der Angeklagte geäußert, Gaskammern habe es im Zweiten Weltkrieg nur in den USA gegeben, teilte das Gericht mit.
Immer wieder waren der Angeklagte und weitere Teilnehmer der Besuchergruppe durch Zwischenrufe aufgefallen, wie die Gedenkstätte mitteilte. Die Führung wurde abgebrochen und die Gruppe aus der Gedenkstätte verwiesen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte gegen den Mann einen Strafbefehl erlassen. Dagegen legte dieser jedoch Einspruch ein. Daher kommt der Fall nun vor Gericht.