Rechnungshof: Jobcenter-Förderungen oft wirkungslos

Nürnberg (dpa) - Finanzielle Anreize der Jobcenter zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen sind nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofs oftmals fehlerhaft.

Foto: dpa

Häufig erwiesen sich Lohnkostenzuschüsse an Unternehmen auch als wirkungslos, geht aus einem Bericht der Prüfer hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Über die Kritik hatte zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kündigte Verbesserungen bei der Abwicklung der Förderung an.

Laut Bericht haben von den 370 geprüften Fällen in acht Jobcentern nur vier Prozent der geförderten Hartz-IV-Empfänger einen unbefristeten Job gefunden. In bestimmten Fällen übernehmen die Jobcenter bis zu 75 Prozent der Lohnkosten eines Betriebs.

Für problematisch halten die Prüfer auch, dass geförderte Langzeitarbeitslose trotz des attraktiven Lohnkostenschusses nur selten eine Chance in einem normalen Betrieb erhielten. Meist würden sie auf Zuschussbasis von gemeinnützig tätigen Arbeitgebern angeheuert.

Zudem seien viele der überprüften Förderungen fehlerhaft. So erfülle ein Teil der unterstützten Langzeitarbeitslosen nur eine der Voraussetzungen, obwohl mehrere notwendig seien. Auch rechneten manche Jobcenter die parallel von Kommunen und Ländern gezahlten Lohnzuschüsse nicht auf die der Jobcenter an.

Dadurch hätten in manchen Fällen die Zuschüsse über den tatsächlichen Lohnkosten gelegen. Auch hatten die Prüfer den Eindruck, dass viele Jobcenter die Vermittlung schwer vermittelbarer Arbeitsloser auf eine bezuschusste Stelle häufig als Ersatz für weggefallene Ein-Euro-Jobs nutzten.

Die Bundesagentur erklärte, dass Lohnkostenzuschüsse nicht vorrangig das Ziel hätten, Langzeitarbeitslose rasch in Arbeit zu bringen. „Ziel ist zunächst eine Stabilisierung oder Wiederherstellung der generellen Beschäftigungsfähigkeit, um mittelfristig eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen“, machte ein BA-Sprecher deutlich. Dazu seien „aufbauende Förderketten“ erforderlich.