Beschwerdeführer sind drei AKW-Betreiber sowie eine Betriebsgesellschaft. Nach Überzeugung der Energiekonzerne kommt das nach dem Reaktorunfall von Fukushima erlassene Atomausstiegsgesetz einer Enteignung gleich. Sie fordern für diesen Fall eine Entschädigung in Milliardenhöhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung für den 15. und 16. März 2016 festgesetzt. (1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12, 1 BvR 1456/12)