Verfassungsgericht verhandelt im März über Atomausstieg

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im kommenden März zwei Tage lang über die Rechtmäßigkeit des deutschen Atomausstiegs. Es gehe um drei Verfassungsbeschwerden gegen die 2011 beschlossene Beschleunigung des Ausstiegs aus der Kernenergie, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

Verfassungsgericht verhandelt im März über Atomausstieg
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Beschwerdeführer sind drei AKW-Betreiber sowie eine Betriebsgesellschaft. Nach Überzeugung der Energiekonzerne kommt das nach dem Reaktorunfall von Fukushima erlassene Atomausstiegsgesetz einer Enteignung gleich. Sie fordern für diesen Fall eine Entschädigung in Milliardenhöhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung für den 15. und 16. März 2016 festgesetzt. (1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12, 1 BvR 1456/12)