Reform gegen Kurzzeitverträge an Hochschulen

Berlin (dpa) - Nachwuchswissenschaftler in Deutschland haben künftig mehr Planungssicherheit für Karriere und Privatleben. Der Bundestag verabschiedete mit Koalitionsmehrheit die Reform des umstrittenen Gesetzes über Zeitverträge.

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In den vergangenen Jahren verursachte das Gesetz über Zeitverträge häufig für prekäre Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) beklagte bei der Parlamentsdebatte, die bisherigen Möglichkeiten zur Befristung seien ausgenutzt worden. Nach Angaben der Bildungsgewerkschaft GEW hatten zuletzt neun von zehn wissenschaftlichen Uni-Mitarbeitern lediglich Zeitverträge.

Wichtigster Leitsatz für das neue „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“: Gegen „Fehlentwicklungen“ wie Kurzfrist-Kettenverträge soll sich der Befristungsrahmen an Projektlaufzeiten und Qualifizierungszielen der Mitarbeiter orientieren - in der Regel mehrere Jahre.

Zunächst war die Befristung bei Drittmittelprojekten nur an die Mittelbewilligung gebunden. Auch wird sich die maximale Dauer wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten auf sechs Jahre erhöhen. Der Bildungsausschuss des Bundestages brachte beide Änderungen auf Vorschlag des rot-grün dominierten Bundesrats erst im Dezember im Gesetz unter.

Für die Opposition greift die schwarz-rote Reform zu kurz. „Der Entwurf der Bundesregierung lässt auch nach jahrelanger Debatte die größten Missstände bestehen“, sagte Nicole Gohlke von der Linken. „Nach wie vor sind kurze Vertragslaufzeiten und Kettenbefristungen möglich.“ Ihr Grünen-Kollege Kai Gehring ergänzte: „Union und SPD riskieren damit, dass junge Talente der Wissenschaft weiter „Lebewohl“ sagen.“