Regeln für Straffreiheit nach Steuerbetrug werden verschärft
Berlin (dpa) - Die geplanten schärferen Vorgaben für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuerbetrügern werden konkreter. Nach am Dienstag bekanntgewordenen Vorschlägen sollen Steuerhinterzieher ihre Steuererklärungen künftig für die zurückliegenden zehn Jahre vollständig korrigieren, um straffrei auszugehen.
Bisher ist die Wirksamkeit einer Selbstanzeige nur an vollständige Angaben zu strafrechtlich unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart geknüpft - was grundsätzlich fünf Jahre sind. Das Auseinanderfallen von steuer- und strafrechtlichen Verjährungsregeln führt dazu, dass auch solche Betrüger durch Selbstanzeige straffrei ausgehen, die die Vergangenheit nicht vollständig bereinigt haben.
Zudem könnte aus Sicht der Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern die Selbstanzeige für weitere Fälle der schweren Steuerhinterziehung ausgeschlossen werden, wie aus dem dpa vorliegenden Bericht hervorgeht, über den zuvor das „Handelsblatt“ berichtete. Bisher ist sie nur bei Betrug in großem Ausmaß ab einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 50 000 Euro unzulässig.
Die Summe von 50 000 Euro, ab der „schwere Steuerhinterziehung“ beginnt, könnte also gesenkt werden. Der Strafzuschlag von fünf Prozent - zuzüglich zu Strafzinsen von sechs Prozent - würde mehr Fälle betreffen. Schließlich könnte die Strafanzeige nur akzeptiert werden, wenn Steuern und Strafzuschläge sofort gezahlt werden.
Diskutiert wird auch, ob die Wirksamkeit der strafrechtlichen Selbstanzeige davon abhängen soll, ob die Steuern im Rahmen des nicht-strafrechtlichen Steuerverfahrens - unter Umständen für die vergangenen zehn Jahre - ebenfalls nachbezahlt werden. Bisher genügt es, strafrechtlich nicht verjährte Zeiträume nachzuzahlen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, zusammen mit den Ländern die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiter zu entwickeln, „sofern hierfür Handlungsbedarf aufgezeigt wird“. Ein Ansatzpunkt wäre, die Wirkung der Selbstanzeige künftig von kompletten Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten Zeiträumen (zehn Jahre) abhängig zu machen, heißt es. Steuerpflichtige müssten dann, um Straffreiheit für die letzten fünf Jahre zu erlangen, auch für die weiter zurückliegenden fünf Jahre alle Angaben machen.
Auch die Deutsche Steuergewerkschaft hatte zuletzt dafür plädiert, die strafbefreiende Selbstanzeige nicht komplett abzuschaffen, aber einzuschränken. Für große Fälle könne dieses Instrument nicht gedacht sein: „Ab 50 000 Euro Steuerhinterziehung muss Schluss sein. Das geht nicht mehr, dass man die großen Millionenfälle privilegiert“, hatte Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler gesagt. Zudem sollte die Bedenkzeit zur Selbstanzeige auf zwei Jahre begrenzt werden. Zwei Jahre sollten genügen, um für Steuerehrlichkeit zu sorgen.
Nach dem Fall von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß ist die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerbetrügern deutlich gestiegen. „Man kann von einem echten Hoeneß-Effekt sprechen. Eine solche Lawine von Selbstanzeigen hat es noch nie gegeben“, sagte Eigenthaler den „Ruhr Nachrichten“ (Dienstag). Die Zahl der Selbstanzeigen sei 2013 dreimal so hoch gewesen wie in normalen Jahren. Seit dem Jahr 2010 habe es mehr als 60 000 Selbstanzeigen gegeben. Die Mehreinnahmen für den Fiskus beliefen sich dadurch auf 3,5 Milliarden Euro.