Regierung will Kooperationsverbot bei Hochschulen kippen
Berlin (dpa) - Gegen heftigen Widerstand hatten Union und SPD 2006 das Kooperationsverbot in der Bildung in die Verfassung eingefügt. Jetzt soll es zumindest für die Hochschulen gelockert werden.
Dazu brachte das Bundeskabinett eine Änderung des Grundgesetzes auf den parlamentarischen Weg. Der Bund soll nach den Vorstellungen der Koalition damit künftig auch dauerhaft Vorhaben „überregionaler Bedeutung“ an Hochschulen fördern können. Schulen bleiben jedoch reine Ländersache.
Das Bund-Länder-Kooperationsverbot in der Bildung ist der umstrittenste Teil der Föderalismusreform. Es war erst 2006 in die Verfassung eingefügt worden. Es untersagt eine dauerhafte finanzielle Förderung des Bundes in Bereichen, für die laut Verfassung die Länder zuständig sind.
Der Opposition geht die Änderung nicht weit genug. Bislang sind Förderprojekte oder Sonderprogramme des Bundes für die Hochschulen nur zeitlich befristet möglich. Für die Änderung der Verfassung ist im Bundestag wie Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sprach von einer „neuen Qualität der Kooperation“ zwischen Bund und Ländern. Noch bestehende Barrieren würden aufgebrochen zugunsten einer verbesserten Zukunftsperspektive von Hochschulen und Wissenschaft.
Mit der Grundgesetzänderung könnten künftig Projekte wie etwa das Professorinnenprogramm dauerhaft gefördert werden. Denkbar sei auch die Unterstützung kleiner Fächer an den Hochschulen, wenn dies in der Gesamtschau für eine ausgewogene Wissenschaftslandschaft wichtig sei.
Für die Bundesförderung solcher Projekte ist laut dem Gesetzentwurf ein einstimmiges Votum der Länder erforderlich. Wanka: „An der Zuständigkeit der Länder für die Hochschulen wird nicht gerüttelt.“
Unions-Fraktionsvize Michael Kretschmer sprach von einem „großen wissenschaftspolitischen Erfolg“. Dagegen argumentierte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil: „Unser Ziel bleibt es, das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich - also auch für Schulen - aufzuheben. Das bleibt der Unterschied zwischen uns und CDU/CSU, die hier bislang einen größeren Schritt blockieren.“
Ob es tatsächlich zu der angestrebten Verfassungsänderung kommt, hängt nun von den Landesregierungen ab, in denen die Grünen mitregieren. Enthalten sich diese Bundesländer bei der Abstimmung im Bundesrat, gilt die Verfassungsänderung als gescheitert.
Für die Grünen im Bundestag kritisierten Katja Dörner und Kai Gehring: „Die Bundesregierung verpasst die Chance, den Irrweg Kooperationsverbot komplett zu verlassen.“ Der Bund müsse sich auch in der Schule und bei der Inklusion engagieren können. „Wir erwarten, dass sich die Koalition noch gesprächsbereit zeigt.“ Nicole Gohlke von den Linken verlangte: „Das Kooperationsverbot muss in Gänze fallen.“
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hatte in einem dpa-Gespräch den Entwurf der Koalition als unzureichend bezeichnet und Änderungsforderungen angekündigt. „Wir brauchen die Unterstützung des Bundes in den Schulen - ohne dass der Bund die Schulgesetze der Länder macht, das will niemand.“
Die Grundgesetzänderung war von den drei Parteichefs von CDU, CSU und SPD im Rahmen eines Gesamtpaketes verabredet worden. Dazu gehört auch, dass der Bund von 2015 an den Länderanteil an den Bafög-Kosten übernimmt. Dadurch sparen die Länder allein bis 2017 rund 3,5 Milliarden Euro.
Wanka ließ nach der Kabinettsentscheidung offen, ob bei einem Scheitern der Verfassungsänderung auch die Übernahme der Bafög-Kosten durch den Bund hinfällig sei. „Die Parteivorsitzenden haben ein Gesamtpaket verabredet“, betonte sie. Löhrmann hatte dies als „Erpressungssituation“ bezeichnet. Die Verfassungsänderung soll zusammen mit dem geänderten Bafög-Gesetz am 19. Dezember im Bundesrat abschließend verabschiedet werden.