„Rote Karte“ für zu lasche Umweltzonen-Kontrollen

Berlin (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft rund 50 Städten vor, ihre Umweltzonen nur unzureichend zu überwachen. „Nur sechs Städte kontrollieren konsequent ihre Umweltzonen, das sind gerade mal elf Prozent“, sagte Geschäftsführer Jürgen Resch bei der Vorstellung einer bundesweiten Untersuchung.

Am besten schnitt Berlin ab, hier seien 2012 insgesamt 26 195 Bußgeldbescheide wegen unerlaubten Einfahrens in die Umweltzone erteilt worden. Resch schätzte die Zahl der indirekten Todesfälle durch zu viel Feinstaub im Verkehr auf 15 000 bis 20 000 pro Jahr. Die DUH will per Klagen mehr Kontrollen erwirken. Die Städte wiesen die Vorwürfe zurück.

Vor allem Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kommen schlecht weg. Am Ende rangiert Baden-Württemberg. Nach zwei Jahren mit einer grün-roten-Regierung sei das nicht nachvollziehbar, sagte Resch. So werde in Tübingen so gut wie gar nicht kontrolliert, obwohl dort mit Boris Palmer ein grüner Oberbürgermeister regiert. Neben Berlin erhielten nur Bremen, Frankfurt am Main, Herne, Krefeld und Leipzig eine „grüne Karte“ für strenge Kontrollen.

Bewertet wurde dafür unter anderem die Zahl der Bußgeldbescheide - wer nicht mit einer grünen Plakette in Umweltzonen einfährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. In der Erhebung wurde bei allen 55 Umweltzonen in Deutschland auch abgefragt, ob parkende und fahrende Fahrzeuge ständig auf ihre Zufahrtberechtigung in die Umweltzone kontrolliert werden. Aus Städten wie Köln und Bonn hieß es, man könne nicht von der Zahl der Bußgelder auf den Erfolg einer Umweltzone schließen. Sondern wenige Bußgelder könnten auch zeigen, dass sich viele Autofahrer korrekt verhielten.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer wies die Kritik zurück: Für den fahrenden Verkehr sei die Polizei zuständig und nicht die Städte und Kreise. „Und beim ruhenden Verkehr war die Gesetzeslage bis 1. April so, dass es oft nicht zulässig war, Verwarnungen auszusprechen.“ Denn laut Straßenverkehrsordnung habe bei parkenden Autos die Fahrerhaftung gegolten. Die Politessen hätten neben dem parkenden Auto auf den Fahrer warten müssen, um ihm die Verwarnung zu verpassen. „Das wäre nicht praktikabel gewesen.“ Die DUH will mit Musterklagen „kontrollfaule“ Städte zu mehr Kontrollen zwingen.

Die Umweltzonen sollen dazu beitragen, dass weniger Schadstoffe in die Luft gelangen. So soll die gesundheitsgefährdende Belastung durch Feinstaub in den Städten gesenkt werden. Seit 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub. Umweltzonen gibt es in drei Stufen: Rot bedeutet, dass es nur für wenige Pkw Einschränkungen gibt. In der zweiten Stufe dürfen nur Autos einfahren, die mindestens eine gelbe Plakette haben. In der dritten Stufe (Grün) sind nur Wagen mit geringem Schadstoffausstoß zulässig.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, wies die Anschuldigungen der DUH zurück und nannte die Klagedrohung reinen Aktionismus. „Die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene übertragen den Städten und Gemeinden immer mehr Aufgaben für zusätzliche Kontrollen und Überwachungen.“ Da die Personaldecke in den Kommunen aufgrund des Spardruckes dünner werde, gebe es auch bei den Kontrollen Grenzen. „Selbstverständlich werden auch Verstöße gegen Umweltzonen sanktioniert. Es gilt aber zu bedenken, dass sich die Umweltzonen bisher als wenig wirksam erwiesen haben.“ Wer mehr Umweltschutz in den Städten wolle, müsse den Bus- und Bahnverkehr weiter ausbauen und Elektroautos fördern, sagte Landsberg.