Ruf nach völliger Gleichstellung für Homosexuelle wird lauter
Berlin (dpa) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Adoptionsrecht wird parteiübergreifend der Ruf nach völliger Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Eheleuten lauter.
„Schwarz-Gelb muss nun endlich seine Weigerung aufgeben, homosexuellen Menschen die volle Ehe inklusive Adoptionsrecht zu öffnen“, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth der „Passauer Neuen Presse“.
Der Mehrheit der Gesellschaft gehe es längst um das Kindeswohl auch von Kindern in Regenbogenfamilien und um gleiche Rechte von Homosexuellen, und nicht um „das rein ideologische Festhalten an vorgestrigen Familienbildern“.
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier plädierte für eine rasche steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen. „Nun ist auch die steuerliche Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaft mit der Ehe überfällig“, sagte er der „Rheinischen Post“. Erst kürzlich habe der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat dies mit Mehrheit gefordert. „Aber die Koalition ist zu feige für eine entsprechende Initiative.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch Adoptivkinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren, so dass das Kind auch rechtlich zwei Eltern hat.
Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Miriam Gruß, kritisierte den Koalitionspartner CDU/CSU. Es sei bedauerlich, dass stets das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgebung der Realität anpassen müsse. „Die Union ist jetzt aufgefordert, sich zu bewegen. Wären die Kollegen etwas fortschrittlicher, wir Liberale hätten längst Nägel mit Köpfen gemacht“, sagte Gruß der „Passauer Neuen Presse“. Schließlich gebe die sexuelle Orientierung keinerlei Aufschluss darüber, ob Eltern gute Erziehungsberechtigte seien oder nicht.
Bislang war eine Sukzessivadoption, über die die Karlsruher Richter zu befinden hatten, bei heterosexuellen Ehepaaren möglich, bei schwulen und lesbischen Lebenspartnern jedoch nicht. Für eine gesetzliche Neuregelung setzte das Gericht eine Frist bis zum 30. Juni 2014, ordneten aber zugleich an, dass eine Sukzessivadoption für Lebenspartner ab sofort möglich ist.
Die Entscheidung betrifft nicht die Frage der gemeinschaftlichen Adoption durch beide Lebenspartner. Auch hier gibt es Ungleichbehandlung: Ehepaare können gemeinsam Kinder adoptieren, gleichgeschlechtliche Paare in einer Lebenspartnerschaft nicht.