Schavan legt Entwurf zur Grundgesetzänderung vor

Berlin (dpa) - Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat den angekündigten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Bildungsbereich vorgelegt. Danach soll der Bund künftig auch dauerhaft „Einrichtungen der Wissenschaft“ an Hochschulen unterstützen können.

Bislang ging dies nur im Rahmen befristeter Vorhaben - wie etwa dem aktuellen Hochschulpakt zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze für die geburtenstarken Jahrgänge. Der Referentenentwurf des Ministeriums liegt der Deutschen Presse-Agentur dpa vor.

Mit dieser von Schavan angestrebten Grundgesetzänderung würde das umstrittene Verbot der Bund/Länder-Kooperation in der Bildung lediglich für die Hochschulen leicht gelockert. Ein finanzielles Engagement des Bundes etwa beim Ausbau von Ganztagsschulen oder der Förderung des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Kindern - wie es die UN-Resolution zur Inklusion verlangt - ist mit diesem Gesetzentwurf weiter ausgeschlossen. Die Opposition im Bundestag und mehrere Länder im Bundesrat verlangen jedoch weitergehende Lösungen.

Das Kooperationsverbot war mit der Föderalismusreform 2006 ins Grundgesetz aufgenommen worden. Es untersagt dem Bund, dauerhaft in Bereiche zu investieren, für deren Gestaltung nach der Verfassung die Länder zuständig sind.

Mit der angestrebten Änderung soll nun der Bund künftig „Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen von überregionaler Bedeutung“ unterstützen können. Voraussetzung ist, dass es sich um Projekte mit hoher Ausstrahlungskraft handelt, bei denen „ein Mehrwert für die deutsche Wissenschaftslandschaft insgesamt entsteht“. Dabei kann es sich auch um einzelne Einrichtungen an Hochschulen handeln. Eine Fusion oder Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungsinstituten sei „nicht zwingend“ erforderlich, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Notwendig für die Förderung ist allerdings die Zustimmung aller Länder zu einer entsprechenden Vereinbarung. An den Ergebnissen der Föderalismusreform von 2006 soll grundsätzlich festgehalten werden. Abgelehnt wird zudem die Forderung, dass sich der Bund wieder am Bau von Studentenwohnheimen und Hochschulmensen beteiligt. Dies bleibe weiterhin Aufgabe der Länder.