Eine neue Runde wird niemanden weiterbringen. Auch wenn es das gute Recht der Ankläger ist, den Freispruch auf Verfahrensfehler überprüfen zu lassen — der Wahrheitsfindung und auch ihrem eigenen angeknacksten Ruf tun sie keinen Gefallen. Und einem Neuanfang des genug gestraften Christian Wulff ohnehin nicht.
Schluss machen
Sie steht wie ein schlechter Verlierer da — die Staatsanwaltschaft im Fall Wulff. Lange genug wurde verhandelt in dem Verfahren, bei dem trotz umfangreicher Zeugenvernehmung nichts herauskam.
05.03.2014
, 22:34 Uhr