Staatsanwälte lassen nicht locker
Bundesgerichtshof soll Freispruch überprüfen.
Hannover. Nur sechs Tage durfte sich Ex-Bundespräsident Christian Wulff (Foto: dpa) über seinen Freispruch freuen.
Per Fax hat die Staatsanwaltschaft Hannover Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Es ist zunächst eine Revision ohne große Worte, denn begründen muss die Behörde diese erst, wenn die ausformulierte Urteilsbegründung von Richter Frank Rosenow auf dem Tisch liegt — dafür hat dieser aber noch bis zum 2. Mai Zeit.
Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte schon in seinem Plädoyer gesagt, die „erheblich verkürzte Beweisaufnahme“ verhindere eine Urteilsreife und forderte eine Fortsetzung.
Sollten die Richter am Bundesgerichtshof in dem Urteil des Landgerichts einen oder mehrere Verfahrensfehler feststellen, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden.
Wulff soll sich laut Anklage 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch von seinem Freund David Groenewold wissentlich bezahlt haben lassen und anschließend für den Filmfinancier bei Siemens um Unterstützung geworben haben.
Mit Blick auf Wulffs berufliche und private Pläne, vor wenigen Tagen hat er in Hamburg seine eigene Anwaltskanzlei eröffnet, wäre ein erneuter Prozess mit Schlagzeilen sicher mehr als kontraproduktiv.