Sebastian Edathy: „Das Entsetzen war authentisch“

Sebastian Edathy über den Prozess und die Erwartungen daran.

Berlin. Der Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses zur rechten Mordserie, Sebastian Edathy (SPD), hofft, dass die Beschuldigten im NSU-Prozess ihr Schweigen brechen werden. Er habe Vertrauen in das Gericht, so Edathy im Gespräch mit unserer Zeitung.

Herr Edathy, wie groß ist Ihr Interesse an der Person Zschäpe?

Sebastian Edathy: Ich glaube nicht, dass man im Laufe des Verfahrens viel Neues über sie erfahren wird. Mich interessiert auch Frau Zschäpe als Person nicht sonderlich. Viel wichtiger ist doch, wie wir künftig sicherstellen, den gewaltbereiten Rechtsextremismus nicht wieder zu unterschätzen.

Sind Politik und Gesellschaft schon so weit?

Edathy: Ich habe den Eindruck, dass das Entsetzen authentisch war. Und zwar darüber, dass 13 Jahre lang eine rechtsextreme Mörderbande nicht entdeckt wurde. Die Diskussion, welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen müssen, ist aber noch lange nicht an ihrem Ende angelangt. Auch nicht dann, wenn wir unsere Ausschussarbeit demnächst beendet haben. Die Beratungen über die Konsequenzen werden deutlich in die nächste Wahlperiode hineinreichen müssen.

Haben Sie nach all den Pannen Vertrauen in das Gericht?

Edathy: Ich habe keinen Zweifel, dass das Oberlandesgericht ein rechtsstaatskonformes Verfahren gewährleisten wird. Es geht um die strafrechtliche Aufarbeitung einer der schwersten, politisch motivierten Verbrechensserien in der deutschen Geschichte. Und nicht allein um Frau Zschäpe.

Aber muss nicht genau deshalb das Verfahren mehr leisten?

Edathy: Es wäre eine geradezu falsche Erwartung, wenn man annehmen würde, das Gericht könnte eine Art von gesellschaftspolitischer Aufarbeitung leisten. Welche Konsequenzen aus einem beispiellosen Behördenversagen gezogen werden müssen, wird nicht in Gerichtssälen, sondern in Parlamenten geklärt.

Was erwarten Sie von den Angeklagten?

Edathy: Ich hoffe, dass zumindest einige der Mitbeschuldigten reden werden. Auch im Interesse der Angehörigen der Opfer. Von der Hauptangeklagten ist das ja eher nicht anzunehmen.