Sonntag: Düsseldorf darf shoppen, Wuppertal nicht
Verdi hat gegen beide verkaufsoffenen Sonntage geklagt: Läden in Düsseldorfer Stadtteilen dürfen am 3. Dezember öffnen, in Wuppertal-Elberfeld nicht. Die Händler dort sind verärgert und fürchten um ihre Umsätze.
Düsseldorf. Die Einzelhändler buhlen in der Vorweihnachtszeit mit allen Mitteln um die Kunden — da ist der verkaufsoffene Sonntag ein besonders beliebtes Mittel. Doch das lässt sich so einfach nicht durchsetzen. Erneut hat die Gewerkschaft Verdi geklagt, diesmal gegen den geplanten verkaufsoffenen Sonntag am 3. Dezember in Düsseldorfer Stadtteilen sowie in Wuppertal-Elberfeld.
Mit unterschiedlichem Erfolg: Während die Läden in den Düsseldorfer Stadtteilen am Mittwoch grünes Licht vom Verwaltungsgericht Düsseldorf bekamen, erhielten die Händler in Wuppertal-Elberfeld gestern die rote Karte. Die Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht zwar auch bereits am Mittwoch getroffen, doch verhinderte der Feierabend der Mitarbeiter eine Verkündung noch am Mittwoch. Also kam die Hiobsbotschaft erst am Donnerstag an. Nun fürchten die Elberfelder Händler, dass kaufwillige Kunden ihre Geschenke in Düsseldorf eintüten.
Warum aber die unterschiedliche Auslegung? Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im Juni vergangenen Jahres strenge Regeln festgelegt, unter welchen Bedingungen die Geschäfte in den Städten und Gemeinden sonntags öffnen dürfen.
Grundsätzlich darf ein Stadtquartier bis zu viermal im Jahr einen Shopping-Sonntag veranstalten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass es an diesem Termin ein tragendes Event gibt, das voraussichtlich mehr Besucher anzieht als die geöffneten Geschäfte. Eine „Hüpfburg auf einem Parkplatz“, die Verdi gern als Paradebeispiel für eine Alibi-Veranstaltung anführt, mit dem Zweck, den sonntäglichen Konsumrausch zu ermöglichen, genügt für die Genehmigung nicht. Auch müssen sich die geöffneten Geschäfte räumlich in unmittelbarer Nähe zu der eigentlichen Hauptattraktion befinden.
Grundsätzlich ist die Verwaltung einer Kommune angehalten, dem Rat eine Prognose über die Anzahl der Shopping- beziehungsweise der Veranstaltungsbesucher vorzulegen, über die dieser dann abstimmen muss. Bei der Kalkulation der Besucherzahlen zieht die Verwaltung in der Regel Vergleiche zu Veranstaltungen im Vorjahr. Eine Disziplin, die sich vielerorts als Kaffeesatzlesen gestalten dürfte.
Die Läden in den Düsseldorfer Stadtteilen dürfen nun öffnen, weil dies die Stadt bereits am 15. Februar dieses Jahres beschlossen hat, Verdi aber erst am 17. November vors Gericht zog. Das Gericht sagt es so: „Die Anträge stellen sich als rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes dar.“
In Wuppertal-Elberfeld ist die Situation eine andere: Dort hat der Rat der Stadt erst am 13. November den verkaufsoffenen Sonntag auf den Weg gebracht. Und daher ziehen hier die strengen Regeln: Für die Besucherprognose der geplanten Veranstaltung „Wuppertaler Winter-Weihnachtswelt“ in der Innenstadt gebe es keine fundierte Grundlage, beschied das Verwaltungsgericht.
In Wuppertal ist man — vorsichtig formuliert — nicht gerade glücklich, dass der verkaufsoffene Sonntag nun abgeblasen wurde, während die Kaufkraft an dem verkaufsstarken Adventswochenende nun möglicherweise in die Stadtteile nach Düsseldorf abwandert. „Vor allem ist es schade, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts so kurzfristig gefallen ist“, sagt Martina Eckermann, Sprecherin der Stadt Wuppertal. „Die Einzelhändler hatten für diesen Sonntag schon ihre Mitarbeiter eingeteilt und umfangreich in Werbung investiert. Da hätten wir uns einfach mehr Vorlauf gewünscht.“
Eine Erfahrung, die viele Händler in anderen Städten teilen, sagt Rainer Gallus, Geschäftsführer des Handelsverbandes NRW Rheinland: „Unsere Händler sind da äußerst frustriert, da Verdi auch viele Veranstaltungen im Visier hat, die eine lange Tradition besitzen und von viel ehrenamtlichen Engagement leben. Das bedauern wir sehr.“