Nordrhein-Westfalen Einkaufen an acht Sonntagen: Kritik an Plänen
Die Landesregierung will mit einem Gesetzentwurf die Ladenöffnungszeiten verändern. An bis zu acht Sonntagen soll einkaufen möglich sein.
Düsseldorf. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Titel „Entfesselungspaket I“ enthaltene Freigabe von bis zu acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Gemeinde und Jahr stößt auf Kritik. Das wurde in der ersten Lesung im Landtag deutlich: Während Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) betonte, die Reform werde die Innenstädte beleben, dem Einzelhandel im Kampf mit dem Onlinehandel den Rücken stärken und mehr Rechtssicherheit für Kommunen bringen, schmetterte die Opposition die Änderung der Öffnungszeiten als unnötig und rechtlich nicht tragfähig ab.
Die Gewerkschaft Verdi macht im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich: „Wir lehnen dieses Gesetz entschieden ab. Die Beschäftigten im Einzelhandel haben es schon schwer genug“, sagt Verdi-Sekretär Nils Böhlke vom Fachbereich Handel. Die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes sieht vor, dass Gemeinden die Geschäfte künftig statt an vier an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Die Freigabe darf höchstens einen Adventssonntag betreffen, ausgenommen sind der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage. Die Öffnung an Samstagen soll auf 24 Stunden ausgedehnt werden.
Außerdem sollen die für eine Sonntagsöffnung gesetzlich notwendigen Sachgründe durch folgende ergänzt werden: Belebung der Innenstädte, Erhalt zentraler Versorgungsbereiche, Sichtbarmachung der Innenstädte. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass Sachgründe zwingende Voraussetzung für eine Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag sind. Die Landesregierung will mit den neuen Vorschlägen mehr Rechtssicherheit für Kommunen erwirken. Der Grund: In der Vergangenheit hatte die Gewerkschaft Verdi in vielen Fällen das Zutreffen von Sachgründen beklagt — und nicht selten Recht bekommen. „Die zusätzlichen Sachgründe der Landesregierung liefern überhaupt keinen Grund zur Annahme, unsere Klagen könnten in Zukunft weniger erfolgreich sein“, sagt Böhlke. Zweifel äußerte auch der SPD-Abgeordnete Frank Sundermann im Landtag: „Das Gesetz wird den Kommunen im Klagefall nicht helfen.“ Außerdem fehle ein Bekenntnis zum Arbeitnehmerschutz.
Der Gesetzentwurf geht jetzt auf die Zielgerade: Am Freitag beschließt der Wirtschaftsausschuss einen Termin zur Anhörung, welche voraussichtlich in diesem Jahr noch erfolgen soll. Darauf folgen die zweite und die dritte Lesung im Landtag und gegen Ende des ersten Quartals in 2018 soll das Gesetz in Kraft treten. Acht verkaufsoffene Sonntage gestattet in Deutschland nur noch das Bundesland Berlin. In acht weiteren Bundesländern gibt es bereits die Erlaubnis, von Montag bis einschließlich Samstag die Läden von 0 bis 24 Uhr zu öffnen — wie es mit dem neuen Gesetz auch in NRW erlaubt sein soll.