Man habe das Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz auf Weidel erstreckt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstagabend mit. Das Ermittlungsverfahren richte sich nun gegen insgesamt vier Personen - gegen Weidel und bereits seit vergangener Woche gegen drei Mitglieder ihres AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis.
Wegen der Immunität der Abgeordneten Weidel hatte die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an den Bundestag senden und auf Ablauf einer 48-stündigen Frist warten müssen.
Die AfD hatte bestätigt, dass im vergangenen Jahr rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: „Wahlkampfspende Alice Weidel“. Das Geld wurde den Angaben zufolge in diesem Frühjahr zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.