Strafzettel für Falschparker sollen teurer werden

Berlin (dpa) - Falschparken in deutschen Städten soll nach mehr als 20 Jahren bald spürbar teurer werden - auch zur Abschreckung. Die Verwarngelder von derzeit 5 bis 25 Euro bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit sollen um jeweils 5 Euro steigen, wie das Bundesverkehrsministerium am Montag in Berlin mitteilte.

Hintergrund seien entsprechende Wünsche von Ländern und Kommunen, da die jetzigen Sanktionen keine vorbeugende Wirkung mehr hätten. Viele Autofahrer zahlten keine Parkgebühr und nähmen stattdessen lieber das Risiko eines relativ geringen Verwarngeldes in Kauf. Die Sätze sind seit 1990 unverändert. Kommunalverbände begrüßten die Pläne.

Ziele seien aus Sicht der Länder und Kommunen „mehr Disziplin bei der Zahlung der Parkgebühren und dadurch weniger Bürokratie bei der Verfolgung von Verstößen“, erläuterte das Bundesministerium. Die Neuregelung soll voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten. Die entsprechende Verordnung muss aber noch vom Bundesrat beschlossen werden. Damit wurden Informationen der „Saarbrücker Zeitung“ (Montag) bestätigt. Die Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung sieht daneben eine höhere Geldbuße für Lkws vor, die gegen ein ausgeschildertes Fahrverbot verstoßen. Sie soll von 20 auf 75 Euro steigen.

Beim Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sollen künftig 10 statt bisher 5 Euro fällig werden. Je 5 Euro teurer werden auch längere Parkzeitüberschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Die Erhöhungen um 5 Euro seien angemessen, argumentiert das Ministerium und verweist etwa auf deutlich gestiegene Bruttolöhne, verfügbare Einkommen und Verbraucherpreise von 1990 bis 2010.

Der Deutsche Städtetag nannte die Pläne nachvollziehbar. Die Verordnung erhöhe den Anreiz, „anfallende Parkgebühren ordnungsgemäß zu begleichen“, sagte ein Sprecher am Montag in Berlin. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte die Neuregelungen.

Der ADAC zeigte Verständnis für die Anhebungen. Bisher sei es für manche Autofahrer oft ein Rechenexempel, einen Strafzettel in Kauf zu nehmen, wie ein Sprecher sagte. Wenn jemand Regelungslücken ausnütze und sehr lange stehen bleibe, gehe ein Parkplatz verloren, auf den ein anderer Fahrer warte. „Eine Parkraumbewirtschaftung in den Innenstädten macht schon Sinn.“ Gebühren dürften aber nicht exorbitant hoch sein.

Der Auto Club Europa (ACE) lehnte die Erhöhung der Verwarngelder dagegen ab. „In Großstädten wird oft aus schierer Not heraus falsch geparkt, da es zu wenig Parkplätze und somit gar keine andere Möglichkeit gibt“, sagte der ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp den „Stuttgarter Nachrichten“ (Dienstag). Ein Falschparker riskiere, dass sein Wagen abgeschleppt werde, das sei Abschreckung genug.

Der Höchstsatz für Falschparker von 35 Euro soll weiterhin gelten, wenn es um schwerere Verstöße wie das Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen geht. Durch die Anhebung der anderen Sätze rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen bei Ländern und Kommunen, die die Verwarngelder für Strafzettel kassieren. Die Höhe wurde nicht beziffert.