Strengere Regeln gegen korrupte Ärzte gefordert
Berlin (dpa) - Geldgeschenke von der Pharmaindustrie, Einladungen zum Essen und zu Fortbildungsreisen: Die Union und die Krankenkassen wollen strengere Regeln gegen Korruption unter Ärzten.
Der Unions-Gesundheitsexperte Jens Spahn (CDU) drohte der Ärzteschaft mit schärferen gesetzlichen Regelungen, sofern sie nicht selbst mehr gegen Bestechlichkeit in den eigenen Reihen vorgeht. Die Kassen forderten die Bundesregierung auf, von sich aus die Initiative zu ergreifen. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will sich aber nicht hetzen lassen und prüft noch, ob es rechtlichen Änderungsbedarf gibt.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Juni: Das Gericht stellte fest, dass sich niedergelassene Ärzte, die für die Verordnung von Arzneien Geschenke annehmen, nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Im konkreten Fall hatte eine Pharmareferentin Kassenärzten Schecks über insgesamt etwa 18 000 Euro übergeben. Die Richter sprachen zwar von „korruptivem Verhalten“, dies sei jedoch derzeit nicht strafbar. Denn niedergelassene Ärzte handelten weder als „Amtsträger“ noch als „Beauftragte“ der gesetzlichen Kassen. Bei angestellten Ärzte dagegen wäre das anders. Die Richter stellten der Politik anheim, die Strafbarkeit zu ändern.
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, stellte klar, auch nach jetziger Rechtslage dürften sich niedergelassene Mediziner nicht bestechen lassen. Um die Ärzte aber stärker für das Thema zu sensibilisieren, habe die KBV Ende des Jahres eine Broschüre veröffentlicht. Daran wird den Medizinern anhand von Beispielen erklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Die aktuelle Situation ist kompliziert: Das ärztliche Berufsrecht und das Sozialrecht enthalten zwar bereits Regelungen, wonach es Ärzten verboten ist, sich bestechen zu lassen. Dort sind auch Sanktionen vorgesehen. Nach Einschätzung der Krankenkassen werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft. Im Strafrecht wiederum wird nach angestellten und niedergelassenen Ärzten unterschieden - und die Regelung dort greift für letztere nicht. Die Kassen halten das für eine grobe Gesetzeslücke.
Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. Für niedergelassene Ärzte dürfe es keinen Freibrief für Korruption geben, sagte er der „Berliner Zeitung“. Die größte gesetzliche Krankenkasse Barmer GEK mahnte, die Regierung müsse die Lücke im Strafrecht endlich schließen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen forderte, dass auch niedergelassene Ärzte bei schweren Korruptionsfällen mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen - und zwar mit bis zu drei Jahren.
Auch die Union drängelt. „Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird“, sagte der CDU-Politiker Spahn der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Niemand bestreite, „dass es tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt“.
Die Initiative unbestechlicher Ärzte verlangte ebenfalls strengere Regeln. Wolfgang Schwinzer vom Netzwerk „Mezis“ („Mein Essen zahl ich selbst“) sagte der dpa, es sei ein Unding, dass für niedergelassene Ärzte anderes gelte als für angestellte Mediziner.
Gesundheitsminister Bahr hielt sich mit einer Positionierung aber zunächst zurück. Er hatte direkt nach dem BGH-Urteil Ende Juni angekündigt, mögliche Rechtsverschärfungen zu prüfen. Dieser Prozess laufe noch, sagte eine Ministeriumssprecherin in Berlin. Auch mit dem Koalitionspartner werde es Gespräche geben, sagte sie, betonte aber zugleich: „Ich sehe da jetzt keinen Druck.“
Der Kassen-Spitzenverband erinnerte den Minister an das nahende Ende der Legislaturperiode. Eine Sprecherin sagte dpa: „Wenn Herr Bahr noch aktiv werden will, bleibt ihm nicht mehr viel Zeit.“