Landgericht „taz“ darf Bild von Höcke mit ausgestrecktem Arm zeigen

Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke wollte ein Bild von sich mit ausgestrecktem Arm bei der Berliner Tageszeitung „taz“ verhindern. Das Landgericht Erfurt hat nun ein Urteil gefällt.

Die "taz" darf Björn Höcke weiterhin in eindeutiger Pose zeigen. Das entschied das Landgericht Erfurt.

Foto: Screenshot taz.de

Erfurt. Die Berliner Tageszeitung „taz“ darf nach einem Urteil des Landgerichts Erfurt weiter ein Bild von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke mit ausgestrecktem Arm zeigen. Allerdings dürfe dieses Foto nicht in Verbindung mit einer zunächst gewählten Überschrift „Hitlergruß im Abendland“ verwendet werden, erklärte der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier am Mittwoch in Erfurt. Er begründete dies mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Die „taz“ hat die Überschrift des auf ihrer Internetseite verbreiteten Artikels über eine Demonstration in Erfurt mittlerweile in „Höcke nimmt Maß“ geändert.

Auf dem bei einer AfD-Kundgebung aufgenommenen Bild ist zu sehen, wie Höcke mit erhobener rechter Hand die Demonstranten grüßt. Nach Auffassung der AfD wird damit der Eindruck erweckt, dass Höcke den verbotenen Hitlergruß gezeigt hat, was er aber bestritt.

Der AfD-Landes- und Fraktionschef gilt innerhalb seiner Partei als Rechtsaußen. Zuletzt sprach er sich für ein Treffen seiner Partei mit der französischen Rechtsextremisten-Partei Front National aus. Für Schlagzeilen sorgte er auch mit einer umstrittenen Rede über den „afrikanischen Ausbreitungstyp“.

Der Vorsitzende Richter verwies auf die Wirkung des Bildes mit der Überschrift und bezog sich auf ein Video eines 15-Jährigen, das noch am selben Abend der Demonstration bei YouTube zu sehen war. Darin zeigte der Jugendliche den Hitlergruß und rief zum Widerstand gegen den geplanten Bau einer Moschee in Erfurt auf. Höcke hatte sich bei der Kundgebung gegen diese Baupläne gewandt.

Höckes Anwalt Ralf Hornemann bedauerte nach der Entscheidung, dass das Bild von Höcke mit ausgestrecktem Arm weiter veröffentlicht werden dürfe. „Wir werden sehen müssen, wie wir damit umgehen“, erklärte er. Pressefreiheit sei ein hohes Gut, „nur ist die Presse angehalten, vernünftig und sachlich zu berichten“. Der Vorsitzende Richter sprach von einer Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit auf der einen und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Dieses Bild mit dem Artikel hatte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bei Twitter geteilt. Dagegen ging Höcke wie auch jetzt gegen den „taz“-Artikel ebenfalls mit einer Unterlassungserklärung vor. Ramelow weigerte sich aber, sie zu unterzeichnen und argumentierte, sein Twitter-Konto nutze er als Privatmann. dpa