Reker-Attentat Verteidiger fordert maximal 15 Jahre Haft für Reker-Attentäter

Der Verteidiger sieht mildernde Umstände beim Attentäter der Kölner Oberbürgermeisterin Reker wegen psychischer Probleme. Doch der Angeklagte hält sich für völlig gesund - und greift seinen Anwalt an.

Foto: Uwe Schaffmeister

Düsseldorf (dpa) - Für das Attentat auf die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat der Verteidiger eine Strafe von maximal 15 Jahren Haft beantragt. „Man muss seine schwere psychische Erkrankung strafmildernd berücksichtigen“, sagte Rechtsanwalt Jasper Marten am Mittwoch am Düsseldorfer Oberlandesgericht über seinen Mandanten. Was aus der Kindheit des Angeklagten bekannt sei, lasse einen schaudern.

Auch wenn er noch nie derart von einem Mandanten beleidigt und zurückgewiesen worden sei, werde er dessen Wunsch berücksichtigen und zur Beweisaufnahme keine Stellung nehmen. Im Ergebnis, nicht im Strafmaß, stimme er aber mit der Bundesanwaltschaft überein, sagte der Anwalt in seinem Plädoyer. Die Bundesanwaltschaft hatte die Tat als versuchten Mord gewertet und lebenslange Haft beantragt.

Der Angeklagte bezeichnete die Äußerungen seines Anwalts als „unglaublich“ und bestritt erneut eine Tötungsabsicht: „Die Beweisaufnahme ist auf stümperhaft manipulierten Akten und Asservaten aufgebaut“, sagte der 44-Jährige. Er sei bei bester Gesundheit und klarem Verstand: „Die Gutachten wurden einfach gefälscht.“ Der psychiatrische Gutachter Prof. Norbert Leygraf hatte Frank S. eine paranoid-narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Er sei dennoch voll schuldfähig.

Der Angeklagte verglich sich mit dem Attentäter der ermordeten britischen Labour-Abgeordneten Jo Cox: „Dieser Mann wollte töten. Jeder, der einmal zusticht, hat keine Tötungsabsicht. Ich wollte Reker nur verletzen.“

Der früher zur rechten Szene gehörende Angeklagte hatte Reker einen Tag vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt und sie lebensgefährlich verletzt. Als Motiv hatte er Rekers Flüchtlingspolitik genannt. Das Gericht will das Urteil am 1. Juli verkünden.