Terrorübungen der Bundeswehr im Inland ab November

Berlin (dpa) - Die ersten Übungen für einen Anti-Terror-Einsatz der Bundeswehr im Inneren könnten nach Einschätzung des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz bereits im November stattfinden.

Die Bundeswehr könnte ab November Inlandseinsätze proben.

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„Ich erwarte, dass Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 31. August grünes Licht für die Übungen geben“, sagte der saarländische Ressortchef Klaus Bouillon (CDU) der „Rheinischen Post“ (Samstag). „Dann können bereits im November Stabsübungen zum Einsatz der Bundeswehr im Innern stattfinden.“

Über Bundeswehreinsätze im Inneren wird seit Jahren gestritten. Union und SPD hatten sich im Juli im neuen Weißbuch zur Sicherheitspolitik auf den Kompromiss verständigt, dass die Bundeswehr bei größeren Anschlägen auch ohne Grundgesetzänderung eingesetzt werden kann.

Die Bundesregierung will den Einsatz der Bundeswehr im Inneren für den Fall von terroristischen Großlagen üben, damit im Ernstfall Kommunikation und Zusammenarbeit von Bundeswehr und Polizei reibungslos funktionieren.

Das Grundgesetz erlaubt solche Einsätze nur in Ausnahmefällen. Auf Terroranschläge wird darin kein Bezug genommen. Die Union ist deswegen für eine Klarstellung der Verfassung, hat wegen des Widerstands der SPD aber nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass ein Einsatz der Bundeswehr auch bei großen Terroranschlägen möglich ist.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat angeboten, dass die Übung im November im Südwesten stattfinden kann. Zunächst solle es eine sogenannte Stabsrahmenübung geben, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Dabei gehe es um die Zusammenarbeit von Führungsstäben wie etwa in einem Planspiel. Es handele sich noch nicht um eine Übung im Gelände.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) schlägt in einem Brief an Bouillon vor, unter Federführung der Polizei und auf Basis der geltenden Rechtslage die Zusammenarbeit flächendeckend zu testen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag) berichtet.