Überwachung von Karl D. ist rechtens

Sexualtäter aus Randerath gilt weiter als gefährlich.

Aachen. Der in Randerath im Kreis Heinsberg lebende Sexualtäter Karl D. (59) darf von der Polizei weiterhin rund um die Uhr überwacht werden. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied am Montag, nach Ansicht der vorliegenden Gutachter müsse D. weiterhin als rückfallgefährdet und gefährlich angesehen werden.

Der 59-Jährige wird seit dem Einzug in das Haus seines Bruders vor knapp zwei Jahren ununterbrochen von der Polizei überwacht. Dagegen hatte die Familie des Bruders geklagt: Sie fühlt sich durch die Überwachung in ihrer Privatsphäre verletzt.

D. hatte bis Ende Februar 2009 eine 14-jährige Haftstrafe verbüßt, weil er zwei Mädchen (14 und 15) sadistisch gequält und vergewaltigt hatte. Zuvor war er 1984 wegen der Vergewaltigung einer 17-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte zuletzt der Bundesgerichtshof abgelehnt.

Die Kammer des Aachener Verwaltungsgerichts ließ ausdrücklich eine Berufung gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zu. Die kündigte der Anwalt des Klägers bereits unmittelbar nach der Entscheidungsverkündung an.