Dazu werden den Politikern und Diplomaten der 47 Mitgliedsstaaten Untersuchungsberichte vorgelegt. Ebenfalls erörtert wird die Lage der Menschenrechte in Nordkorea, Eritrea, dem Iran, Myanmar und Saudi-Arabien. Auch der Klimawandel, der Schutz von Kindern und das Recht auf ein gesundes Leben und ausreichend Lebensmittel für alle Menschen werden erörtert.
Beschlüsse des Rates sind - anders als jene des UN-Sicherheitsrates - nicht völkerrechtlich bindend. Sie sollen eine politisch-moralische Wirkung haben und damit Bemühungen um Konfliktlösungen unterstützen.