Vor Bundesverfassungsgericht Verbände fordern schnelle Reform der Grundsteuer
Berlin/Karlsruhe (dpa) - Wenige Tage vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Grundsteuer fordern die kommunalen Spitzenverbände und der Deutsche Mieterbund eine schnelle Reform.
Am Dienstag (16. Januar) stehen in Karlsruhe Regelungen zur Wertermittlung auf dem Prüfstand. Die Grundsteuer wird auf Gebäude und Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen in Deutschland erhoben. Sie steht den Kommunen zu.
Zu einer Reform gebe es keine Alternative, betonten die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am Donnerstag in Berlin. Die aktuelle Bewertung des Grundvermögens stützte sich immer noch auf Wertverhältnisse, die im Jahr 1964 und für Ostdeutschland im Jahr 1935 galten. Die Grundsteuer ist mit mehr als 13 Milliarden Euro jährlich eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen.
Seit mehr als 20 Jahren werde über die Reform gesprochen, geschehen sei bislang allerdings wenig, kritisierten die Verbände. „Das neue Regierungsbündnis muss daher einen entscheidenden Schritt gehen und die Reform politisch auf die Agenda setzen“, forderten Helmut Dedy (Deutscher Städtetag), Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) und Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund). Aus ihrer Sicht kann das vom Bundesrat im vergangenen Jahr eingebrachte Modell Grundlage sein. Die Reform solle insgesamt nicht zu einer höheren Belastung der Grundstücks- und Immobilienbesitzer führen. Hintergrund der Kritik an der Grundsteuer sind Verzerrungen durch die seit Jahrzehnten unterbliebene Neubewertung von Grundstücken und Immobilien.
Bei einer Neuregelung der Grundsteuer müssten alle rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland neu bewertet werden. Dabei würde neben dem Wert der Grundstücke auch der Wert der Gebäude angemessen berücksichtigt werden. „Das wäre insgesamt gesehen gerecht“, sind Dedy, Henneke und Landsberg überzeugt.
Eine Initiative unter Beteiligung des Deutschen Mieterbundes fordert dagegen die baldige Umgestaltung zu einer reinen Bodensteuer, bei der die Bebauung unberücksichtigt bleibt. Das würde die Grundsteuer für Mehrfamilienhäuser senken und zu einer Mehrbelastung für Einzelhäuser und unbebaute Grundstücke führen, teilten der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, Dirk Löhr von der Hochschule Trier und Ulrich Kriese vom NABU mit.
Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer befürchtet, dass das Bundesverfassungsgericht die Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt und die Steuer damit nicht mehr anwendbar wäre. Dann hätten die Kommunen ein Finanzierungsproblem, warnte der CDU-Politiker mit. Es müsse jetzt gehandelt werden. Schäfer verwies auf die hessischen Reformvorschläge, denen fast alle Länder zugestimmt hätten und die auch von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt werden.
Am Dienstag befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer mündlichen Verhandlung mit Vorlagen des Bundesfinanzhofs zur Grundsteuer, der die zugrundeliegenden Einheitswerte für verfassungswidrig hält, sowie mit entsprechenden Verfassungsbeschwerden. Der Einheitswert ist ein einmal festgesetzter Betrag für den Wert eines Grundstücks, aus dem in zwei Rechenschritten die Höhe der Steuer berechnet wird.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergehen in der Regel mehrere Monate.