Verbot der E-Zigarette wirkt nicht

Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten sind weiter im Handel. Noch immer ist unklar: Sind sie Arznei oder Genussmittel?

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalens Alleingang beim Verbot von Nikotin-Flüssigkeiten für die E-Zigarette ist nun Thema in Berlin. Nach Informationen unserer Zeitung lässt Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) intern prüfen, wie gesundheitsgefährdend die so genannten Liquids wirklich sind. Offiziell heißt es aus dem Bundesministerium: „Es gibt eine anhaltende Diskussion darüber, wie sie einzustufen sind.“

Dabei geht es um die Frage, ob es sich bei nikotinhaltigen E-Zigaretten um apothekenpflichtige Arzneimittel handelt oder um Genussmittel — wie bei gewöhnlichen Zigaretten. Genau dies hat dazu geführt, dass das Mitte Dezember erlassene Verbot in Nordrhein-Westfalen bislang keine Wirkung zeigt.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) gab damals per Erlass bekannt, dass ihr Ministerium nikotinhaltige Liquids als Arzneimittel einstuft. Da die Nikotin-Liquids keine entsprechende Zulassung haben, sind sie illegal.

Doch Konsequenzen folgten nicht. In unserer Region sind die Nikotin-Liquids nach wie vor erhältlich. Verkäuferin Birgit Foppmann aus Düsseldorf bestätigt: „Der Verkauf läuft weiter, geändert hat sich nichts.“

Die Ordnungsämter der Kommunen, die für Kontrollen zuständig wären, halten sich bislang zurück. Sie fürchten Schadenersatzforderungen, falls sich das Verbot als unwirksam erweist. Das könnte bereits im Frühsommer der Fall sein, wenn sich die EU des Themas annimmt.