Bewaffneter Arm von „Blood & Honour“ Mehrere Innenminister fordern Verbot der rechtsextremistischen Gruppe „Combat 18“

Berlin · Combat 18 gilt als bewaffneter Arm des in Deutschland verbotenen rechtsextremistischen Netzwerks Blood & Honour. Der Lübcke-Mörder Stephan E. könnte Beziehungen zu ihnen gehabt haben, trotzdem ist die Gruppe noch nicht verboten.

Sichergestellte Waffen und ein Schild der kriminellen Neonazi-Gruppe "Combat 18" liegen im schleswig-holsteinischen Landeskriminalamt (LKA).

Foto: picture alliance/dpa/Horst Pfeiffer

Die Innenminister von Niedersachsen, Thüringen und Hessen fordern ein Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Combat 18. "Wenn wir Combat 18 verfassungsfest verbieten können, sollten wir das so schnell wie möglich tun", sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) der "tageszeitung" (Montagsausgabe) aus Berlin. Das Bundesinnenministerium müsse ein Verbot "schnell und gründlich prüfen".

Auch der Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) sagte der Zeitung, "sollte der Bund ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen, begrüße und unterstütze ich dieses ausdrücklich". Wie die "taz" berichtete, schrieb zudem der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) einen Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit der Bitte um ein Verbot. Hessen "setzt sich dafür ein", heiße es darin.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der "taz", zu Verbotsüberlegungen äußere sich das Ministerium grundsätzlich nicht. Combat 18 sei aber eine "neonazistische, rassistische, fremdenfeindliche, demokratiefeindliche und gewaltbereite Gruppierung".

Die Gruppierung Combat 18 gilt als bewaffneter Arm des bereits seit dem Jahr 2000 in Deutschland verbotenen rechtsextremistischen Netzwerks Blood & Honour. Derzeit wird geprüft, in welcher Beziehung Stephan E., der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, zu Combat 18 stand. Bundesinnenminister Seehofer hatte bereits angekündigt, ein Verbot der Gruppierung prüfen zu lassen.

(AFP)