Gesetzesplan Verbraucher sollen zum Schlichter
Kunden sollen Streit mit Unternehmen außergerichtlich beilegen. Gerichte würden entlastet.
Düsseldorf. Die Bundesregierung will die Gerichte entlasten. Die Zahl von bisher jährlich 60 000 außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren soll verdoppelt werden. Nach einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ ist ein flächendeckendes Angebot zur Verbraucherschlichtung geplant.
In Bereichen, in denen es bisher keine Schlichtungsangebote gibt (Infokasten) haben Verbraucher keine andere Wahl, als ihren Streit mit einem Unternehmen gegebenenfalls vor Gericht auszutragen. Was Kosten verursacht und auch zeitlich aufwändig ist. Zivilrechtliche Verfahren vor NRW-Amtsgerichten dauern im Schnitt knapp fünf Monate.
Unternehmen sollen die Kosten der Verfahren tragen
Beispiel: Jemand kauft einen Computer, dieser stellt sich als schadhaft heraus. Der Verkäufer will dem Kunden aber nur einen Warengutschein geben. Bleiben beide Seiten auf ihrem Standpunkt, muss ein Gericht entscheiden. Justizminister Heiko Maas (SPD) verspricht nun, dass Verbraucher demnächst in solchen Fällen versuchen können, „in einem unbürokratischen und für sie regelmäßig kostenfreien Verfahren eine Schlichtung zu erreichen.“
Wie erfolgreich das Projekt wird, ist fraglich. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks beklagt, dass die Gebühren, die sich bei solchen Schlichtungsstellen auf 100 bis 380 Euro pro Verfahren belaufen dürften, von den Unternehmen getragen werden sollen. Allerdings soll auch von Unternehmensseite die Teilnahme an der Schlichtung freiwillig sein. Der Justizminister appelliert aber: „Unternehmen signalisieren durch ihre Teilnahme an Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung ein besonders kundenfreundliches Interesse an Konfliktlösungen.“
“ Dialog & Analyse
Ist eine flächendeckende Schlichtung sinnvoll?
wz.de
solinger-tageblatt.de
rga.de