Vertragt euch — das sagt sich so leicht
Plan für flächendeckende außergerichtliche Schlichtung
Vertragt euch, legt euren Streit gütlich bei! Was man von zankenden Kindern verlangt, das sollte doch auch in der Erwachsenenwelt ein guter Maßstab sein. Die flächendeckende außergerichtliche Schlichtung, wie sie jetzt für Verbraucherrechts-Streitigkeiten geplant ist, entlastet die Gerichte. Und sie kann auch im Sinne der Streithähne sein.
Die Beilegung eines Rechtsstreits, bei dem die Argumente außerhalb des Gerichtssaals ausdiskutiert werden und bei dem es am Ende keine Gewinner oder Verlierer gibt, ist zukunftsgerichtet. Unternehmen, die sich mit ihren Kunden über eine Reklamationsfrage uneins sind, müssten ein Interesse am gütlichen Gespräch haben. Ein Kompromiss, vielleicht ein kleines Nachgeben, führt dazu, dass der Kunde auch in Zukunft Kunde bleibt.
Aber, um bei der Unternehmenssicht zu bleiben: Wenn ein solches für den Verbraucher kostenloses Verfahren das Unternehmen eine dreistellige Summe kostet, kommt man schnell in einen Bereich, in dem das Entgegenkommen leicht die Schmerzgrenze überschreitet.
Auch aus Verbrauchersicht muss ein solches Verfahren keinesfalls „kostenlos“ sein. Gewiss, er spart vielleicht die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn er aufgrund des Schlichterspruchs auf eine Klage verzichtet. Aber man sollte doch auch immer hinterfragen, wer da eigentlich auf dem Schlichterstuhl sitzt. Hat er vielleicht eine besondere Nähe zur Unternehmensseite? Und wie sieht es überhaupt aus mit seiner Rechtskenntnis? Auch wenn seine Empfehlung rechtlich nicht bindend ist — redet er vielleicht dem Verbraucher einen eigentlich möglichen und erfolgversprechenden Gang vor Gericht aus? Man muss schon erwarten können, dass Rechtsprobleme auf der Basis geltender Gesetze gelöst werden.
Auch sollte, wenn der Gesetzesplan Wirklichkeit wird, darauf geachtet werden, dass eine Seite die andere nicht zu lange durch das Schlichtungsverfahren hinhält. Denn dann könnte es sein, dass eine Forderung, auch wenn sie noch so berechtigt ist, am Ende wegen Verjährung nicht mehr gerichtlich durchsetzbar ist.
Vertragt euch — legt euren Streit gütlich bei! Das sagt sich so leicht . . .