Verfassungsgericht fordert Nachbesserungen bei Antiterrordatei

Karlsruhe (dpa) — Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Die höchsten deutschen Richter gaben dem Gesetzgeber bis Ende 2014 Zeit für die Änderungen.

Unter anderem entschied das Gericht in seinem Urteil vom Mittwoch, dass die Sicherheitsbehörden neben Terrorverdächtigen nicht unbegrenzt Menschen speichern dürfen, die Kontakte zu ihnen haben oder Terror befürworten. Auch verlangte es eine bessere öffentliche Kontrolle der 2007 von Bund und Ländern eingerichteten Datei. Vertreter von Politik und Polizei begrüßten das Urteil.

Personen mit Kontakt zu Verdächtigen, etwa Freunde oder Familienmitglieder, dürfen nur noch erfasst werden, wenn sie über konkrete Terroraktivitäten Bescheid wissen. Auch scheiden solche Menschen aus, die eine in ihren Augen unverdächtige Organisation unterstützen. Das Gleiche gilt für Personen, die für Gewalt eintreten, aber selbst nicht gewalttätig sind (Az. 1 BvR 1215/07).

Vor allem müssten die Datenschutzbeauftragten mit wirksamen Befugnissen ausgestattet werden, um die Datei kontrollieren zu können, forderten die Richter. Änderungen im Datenbestand müssten vollständig protokolliert werden. Das Bundeskriminalamt müsse Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig informieren.

Die Datensammlung soll helfen, durch schnellen Informationsaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. Erfasst sind derzeit nicht nur Terrorverdächtige, sondern auch unbeteiligte Kontaktpersonen - insgesamt rund 18 000 Personen.

Die Datei an sich sei kein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, urteilte das Gericht. Das betrifft sogar den bisher umstrittenen Datenaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. An sich verboten, rechtfertige das „hohe Ziel der Terrorismusbekämpfung“ ausnahmsweise und eng begrenzt eine derartige informelle Zusammenarbeit, hieß es.

Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte: „Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sei können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist.“ Die für die Antiterrordatei vorgegebenen Einschränkungen müssten auf die 2012 eingeführte Rechtsextremismus-Datei übertragen werden, fügte er hinzu. Sie funktioniert nach demselben Muster wie die Antiterrordatei.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete das Urteil als wegweisend für eine größere Transparenz im Anti-Terrorkampf. Allein die Zahl der in der Datei erfassten Menschen zeige, wie notwendig rechtsstaatliche Korrekturen seien.

Grünen-Chefin Claudia Roth lobte, Karlsruhe habe „Kontrollwahn und generellen Verdächtigungen einen Riegel vorgeschoben“. Die Innenexpertin der Linke-Fraktion, Ulla Jelpke, hielt dem Gericht vor, das Problem des verfassungsrechtlichen Trennungsgebots zwischen Diensten und Polizei nicht an der Wurzel zu packen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßten das Urteil grundsätzlich. GdP-Chef Bernhard Witthaut mahnte, nun müsse ohne parteipolitisches Geplänkel darauf geachtet werden, dass die Wirksamkeit der Datei nicht verpuffe. DPolG-Chef Rainer Wendt sagte, das Urteil zeige, dass der Rechtsstaat nicht schwach oder blind sei.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärte, es dürfe nicht sein, dass unbescholtene Bürger als vermeintliche Kontakt- oder Begleitpersonen von vermutlichen Terroristen oder deren Unterstützern heimlich in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerieten. „Ich freue mich, dass das Gericht dieser Auffassung gefolgt ist.“

Ein pensionierter Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung eingelegt. Er sah unter anderem sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.