Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern dazu laufe aktuell, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Es gehe darum, möglicherweise Sachverhalte zusammenzustellen, auf deren Grundlage über eine Beobachtung der AfD bundesweit entschieden werden könnte. „So eine Entscheidung muss gut vorbereitet sein“, betonte sie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stimme sich in der Frage eng mit den Landesämtern ab, die regional näher dran seien. Die Leiter der Verfassungsschutzämter aus Bund und Ländern trafen sich am Mittwoch in Köln zu einer regulären Tagung.
Seit langem kommen von verschiedenen Seiten Forderungen, der Verfassungsschutz müsse die AfD wegen rechtsextremistischer Tendenzen unter Beobachtung stellen. Die Sprecherin des Innenressorts betonte, bislang sei die Partei kein Beobachtungsobjekt des BfV, da ihr „in der Gesamtbetrachtung keine extremistischen Positionen zugerechnet werden können“. Die offen vorliegenden Informationen zur AfD würden durch die Verfassungsschützer in Bund und Ländern aber fortlaufend bewertet. Man habe die Partei genau im Blick. „Die neue Dynamik aufgrund von Äußerungen nehmen wir auch wahr.“