Neuer Befangenheitsantrag Verteidiger-Plädoyers im NSU-Prozess verzögern sich weiter

München (dpa) - Der Beginn der seit Wochen mit Spannung erwarteten Verteidiger-Plädoyers im NSU-Prozess verzögert sich weiter. Grund ist ein neuer Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl, den der Mitangeklagte André E. stellte.

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Das Gericht unterbrach die Verhandlung schließlich bis Mittwochmittag. Hintergrund ist ein Antrag des Rechtsanwalts Daniel Sprafke, als neuer Pflichtverteidiger von E. zugelassen zu werden. Dies wies das Gericht zurück, woraufhin E. nach stundenlangem juristischem Hickhack in der Mittagspause den Befangenheitsantrag gegen Götzl stellen ließ.

Eigentlich hätten heute die Wunschverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, Hermann Borchert und Mathias Grasel, mit ihrem Plädoyer beginnen sollen. Diverse Befangenheitsanträge, juristische Streitereien und eine kurze Krankheit Zschäpes hatten dies aber schon in den vergangenen Wochen immer weiter verzögert.

Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige soll eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gewesen sein und deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven.