„Wahl-O-Mat“ vor Landtagswahlen umstritten
Berlin (dpa) - Vor dem Landtagswahl-Marathon im kommenden Jahr können die Wähler nicht in allen Bundesländern per „Wahl-O-Mat“ die am besten zu ihnen passende Partei ermitteln. Das Internet-Angebot soll in Sachsen-Anhalt, wo am 20. März gewählt wird, anders als bei der Wahl 2006 nicht freigeschaltet werden.
Grund ist ein Gerichtsurteil, das den Ausschluss kleinerer Parteien untersagt. Junge Wähler würden eher verschreckt als aufgeklärt, wenn ihnen gegebenenfalls vom „Wahl-O-Mat“ die rechtsextremistische NPD als Partei empfohlen werde, lautet die Begründung der für das Internet- Angebot verantwortlichen Landeszentrale für politische Bildung in Magdeburg.
Anders in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo jeweils am 27. März neue Landtage gewählt werden: Dort soll der „Wahl-O-Mat“ auch mit extremistischen Parteien als Option starten. „Wenn die NPD zur Wahl zugelassen wird, ist sie leider auch im "Wahl-O-Mat" drin“, sagte der Sprecher der rheinland-pfälzischen Landeszentrale, Peter Malzkorn.
Beim „Wahl-O-Mat“ können die Nutzer über einige Dutzend Thesen zu politischen Positionen abstimmen. Aus den Antworten wird dann ermittelt, welche Partei am stärksten die Überzeugungen des Befragten vertritt. 2011 wird in insgesamt sieben Bundesländern gewählt.
In Baden-Württemberg wird darauf verwiesen, dass die Nutzer des Internet-Programms auch die Möglichkeit haben, von vorneherein einzelne Parteien auszublenden. „Wir vertreten keine Bewahr- Pädagogik. Man muss sich offensiv mit den extremen Parteien auseinandersetzen“, sagte der Vize-Direktor der Landeszentrale, Karl-Ulrich Templ.
Auch in Hamburg, wo voraussichtlich am 20. Februar gewählt wird, soll der „Wahl-O-Mat“ freigeschaltet werden. Zur Auswahl stehen dann alle Parteien, die bei der Bürgerschaftswahl antreten. Die Bremer wollen hingegen erst in den kommenden Wochen entscheiden, ob das Programm vor der Wahl am 22. Mai 2011 freigeschaltet wird.
Dem Magdeburger Verzicht auf den „Wahl-O-Mat“ ging eine lebhafte Diskussion im Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung voraus, in der Befürworter auf die Stärke der Demokratie verwiesen. „Die Mehrheit im Kuratorium war allerdings der Ansicht, dass man keinen "Wahl-O-Mat" macht, um einer juristischen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen“, sagte der Kuratoriumsvorsitzende und CDU-Landtagsabgeordnete Marco Tullner der Nachrichtenagentur dpa.
Der Konflikt geht auf ein Urteil aus München zurück. Das dortige Verwaltungsgericht hatte 2008 auf Antrag der Ökologisch- Demokratischen Partei (ÖDP) entschieden, dass die Partei beim „Wahl-O-Mat“ berücksichtigt werden müsse. Der Staat dürfe keine einseitige Informationspolitik betreiben, hieß es zur Begründung.