Debatte um AKKs Äußerung Wie steht es um Regeln für „Meinungsmache“ im Netz? Ein Faktencheck
Berlin · CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat mit ihrer Forderung nach Regeln für politische Äußerungen im Internet für Verwunderung gesorgt. Regelungen zu öffentlichen Äußerungen gibt es bereits.
CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat mit ihrer Forderung nach Regeln für politische Äußerungen im Internet für Verwunderung gesorgt. Denn selbstverständlich ist es vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, sich für oder gegen die Wahl einer bestimmten Partei auszusprechen. Das gilt im Internet ebenso wie für alle anderen Medien. Und Wahlempfehlungen von Medien und Prominenten sind in Deutschland zwar eher unüblich, aber keineswegs verboten.
Um welche Äußerungen der CDU-Chefin geht es?
Nach dem Aufruf des Youtubers Rezo und seiner Anhänger, wegen des Klimaschutzes bei der Europawahl weder CDU oder SPD noch AfD zu wählen, warf Kramp-Karrenbauer die Frage auf: "Was wäre eigentlich in diesem Lande los, wenn eine Reihe von, sagen wir, 70 Zeitungsredaktionen zwei Tage vor der Wahl erklärt hätten, wir machen einen gemeinsamen Aufruf: Wählt bitte nicht CDU und SPD?" Das wäre "klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen". Es stelle sich die Frage, "was sind eigentlich Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten eigentlich für den digitalen Bereich".
Welche Regelungen gelten für Äußerungen im Internet?
Dieselben wir für die analoge Welt: In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Welche Grenzen gibt es bei öffentlichen Äußerungen?
Selbstverständlich wird geahndet, was gegen geltendes Recht verstößt: Dazu gehören Straftatbestände wie Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung oder etwa auch die Leugnung des Holocausts. Außerdem kann jeder, der sich falscher Berichterstattung in den Medien ausgesetzt sieht, zivilrechtlich dagegen vorgehen - etwa mit Gegendarstellungen oder Unterlassungsklagen. Auch das gilt für Online- und Offline-Medien.
Welche Sonderregelungen gibt es für das Internet?
Das 2017 beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass die Betreiber sozialer Netzwerke Hassbotschaften spätestens nach einer Woche tilgen müssen. Hier geht es aber wiederum nur um rechtswidrige Inhalte - etwa Beleidigungen oder Verleumdungen.
Welche Erfahrungen gibt es mit Wahlempfehlungen in Deutschland?
Bislang wenige. Medien und Prominente scheuen das klare Bekenntnis zu einer Partei in der Regel, um nicht Teile ihrer Anhängerschaft zu verprellen. Wahlempfehlungen von Zeitungsredaktionen seien "in Deutschland anders als in anderen Ländern nicht üblich", sagte der Staatsrechtler Joachim Wieland dem "Handelsblatt". Sie "wären aber selbstverständlich zulässig".
Ein Beispiel dafür gibt es auch: Vor der Bundestagswahl 2002 empfahl die inzwischen eingestellte "Financial Times Deutschland" den Wählern, ihr Kreuz bei CDU oder CSU zu machen. Es folgten ähnliche Aktionen des Blattes in den Folgejahren - etwa zugunsten der Grünen bei der Europawahl 2009.
Und natürlich gibt es Beispiele für Künstler, die bestimmte Politiker unterstützten: So tourte der Schriftsteller Günter Grass 1969 wochenlang durch Deutschland, um die Werbetrommel für den damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Willy Brandt zu rühren.