Wirbel um Rechtmäßigkeit der Gesundheitskarte
Berlin (dpa) - Es ist ein alter Streit - und eine nicht ganz taufrische Expertise der Kassenärzte: Die halten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für nicht gesetzeskonform. Gesundheitsministerium und Krankenkassen sind ganz anderer Meinung.
„Die eGK verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist diese nutzlos“, sagte eine Ministeriumssprecherin der dpa. Sie verwies dazu auf eine schriftliche Vereinbarung zwischen KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen. Danach seien auch die Ärzte verpflichtet, die Identität des Karteninhabers zu prüfen. Daten auf der e-card seien nicht gefährdet.
Die KBV hatte kritisiert, dass die Krankenkassen nicht die auf den Karten gespeicherten Fotos der Versicherten überprüft hätten. Über den Vorgang hatte zuerst das „Hamburger Abendblatt“ (Dienstag) berichtet.
Die juristische Expertise der KBV wirft den Kassen vor, „die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt“ zu haben. Rein rechtlich müssten die Karten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden.
Der Spitzenverband der Krankenkassen wies die Kritik zurück. Die E-Gesundheitskarte sei immer „als eingeschränkter Identitätsausweis konzipiert gewesen, nicht vergleichbar mit Personalausweis oder Reisepass“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. „Deshalb gibt es keinen Grund, die e-card einzuziehen oder nachzurüsten.“ Es handele sich um „eine alte Diskussion, die wir schon mal hatten“. Die KBV räumte ein, dass ihre Expertise „ein halbes Jahr alt“ sei.
Darin heißt es: „Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen.“
Aus Sicht der Krankenkassen ist nicht ersichtlich, wer aus einem gefälschten Foto auf der e-card einen Vorteil hätte. Der Nutzer laufe Gefahr, nicht oder als Privatpatient behandelt zu werden, meinte die Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Sie wies darauf hin, dass auf der elektronischen Versichertenkarte nur Versicherten-Stammdaten wie Name und Adresse sowie Notfalldaten, aber keine Patientenakten gespeichert seien.
KBV-Sprecher Roland Stahl sagte: „Wir verdammen die e-card nicht in Bausch und Bogen, aber wir fordern die Krankenkassen auf, zu gewährleisten, dass die richtige Zuordnung der Daten zum Karteninhaber erfolgt. Das gilt auch für die vom Versicherten gelieferten Fotos. Geschieht diese Überprüfung nicht, so sehen wir hier rechtliche Probleme, da ja insbesondere in Zukunft sensible Daten auf der Karte gespeichert werden sollen.“
Das Gesundheitsministerium stellte dazu klar, der Patient bleibe auch künftig „zu jeder Zeit Herr über seine Daten“. Dies sei über ein zweifaches PIN-Verfahren sichergestellt. „Der Patient entscheidet selbst, welche Daten für den einzelnen Arzt sichtbar sind. Ein unbefugter Zugriff auf Patientendaten wird so ausgeschlossen.“ Vom 1. Oktober an können Kassenärzte nur noch über die neue e-card ihre Leistungen abrechnen.