Wirtschaft will Betriebsfeste und den „Sachlohn“ erhalten

Berlin (dpa) - Arbeitgeber sollen nach Ansicht von Wirtschaft und Gewerkschaften auch künftig einen „Sachlohn“ in Höhe von 44 Euro im Monat steuerfrei auszahlen dürfen.

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Die von den Ländern geforderten Einschränkungen bei steuerfreien Mitarbeiter-Gutscheinen oder -Tankbons stoßen auf breite Ablehnung. Die Wirtschaft befürchtet zudem ein Aus von Betriebsfesten.

Ein Bundesrats-Vorstoß gegen steuerfreie Sachlohn-Leistungen stößt auf erhebliche Kritik. Das geht aus Stellungnahmen für eine Expertenanhörung des Finanzaussschusses des Bundestages an diesem Montag hervor. Auch in der schwarz-roten Koalition heißt es, die Länder-Pläne liefen auf Steuererhöhungen hinaus. Um Missbrauch zu bekämpfen, würden die Vorschläge geprüft. Eine rasche Entscheidung sei nicht zu erwarten.

Es geht um die Frage, ob Arbeitgeber auch künftig Sachleistungen gewähren dürfen. Dazu gehören etwa Tankbons, Jobtickets für öffentliche Verkehrsmittel oder Gutscheine als Beitrag für eine Krankenzusatzversicherung. Pro Monat und Mitarbeiter darf ein Unternehmen dafür 44 Euro ausgeben. Dieser Zusatz zum Gehalt bleibt steuer- und abgabenfrei.

Mit dem Gesetzentwurf sollen auch Zuwendungen an Arbeitnehmer auf Betriebsveranstaltungen wie Feiern und Ausflüge geregelt werden. Nach dem bereits Anfang September bekanntgewordenen Entwurf soll die bisherige Freigrenze von 110 auf 150 Euro angehoben, zugleich aber die Bemessungsgrenze erweitert werden. Bei der Prüfung der Freigrenze sollen sämtliche Kosten einbezogen werden. Auch ist geplant, anteilige Kosten der Begleitperson wieder Arbeitnehmern zuzurechnen. Die Wirtschaft moniert, die Änderungen gingen mit erheblichem Aufwand einher, die Auswirkungen seien inakzeptabel.

Beim „Sachlohn“ geht es den Ländern darum, „Gestaltungsspielräume“ zu schließen. Gutscheine sollen als Barlohn behandelt werden. Der Bundesrat fordert, dass zu „Einnahmen in Geld“ auch Vorteile gehören sollen, die nicht in Geld bestehen, aber auf einen Geldbetrag lauten, sowie zweckgebundene Geldzuwendungen. Das gelte auch für Ausgaben von Arbeitgebern, um „Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Pbeersonen“ gegen Risiken abzusichern.

Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung soll die alte Rechtslage wieder hergestellt werden. Diese gilt laut Experten als kompliziert. Gutscheine dürften nicht mehr auf einen Geldbetrag ausgestellt sein, sondern nur auf eine konkrete Ware. Das heißt: 30 Liter Diesel im Behälter sind steuerfrei, ein Gutschein für 30 Liter Diesel dagegen müsste versteuert werden.

Die Wirtschaft lehnt die Bundesrats-Empfehlung ab: „Die vorgeschlagene Regelung sehen wir kritisch“, heißt es in einer Stellungnahme. Kritik kommt auch von der Bundessteuerberaterkammer: Der Vorschlag bedeute in vielen Fällen faktisch eine Steuererhöhung für Arbeitnehmer. Ähnlich argumentiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine, der auch vor neue Abgrenzungsproblemen warnt. Der DGB moniert, die vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung sei „nicht sachgerecht, führt zu unnötigen Komplikationen im betrieblichen Alltag und ist gemessen an den geringen zu erwartenden Steuermehreinnahmen unverhältnismäßig“.