Wortbruch-Urteil

Fluglärmgegner können sich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt sehen: Es gibt ein Recht auf von Fluglärm ungestörte Nachtruhe. Dennoch kann das Urteil nicht einfach auf NRW übertragen werden.

Denn ein Kernpunkt des Verfahrens war eine vorhergegangene Mediation zwischen Flughafen und Anwohnern. Dabei war für den Ausbau des Airports ein Nachtflugverbot vereinbart worden. Weil Hessens Regierung aber wortbrüchig wurde und das Nachtflugverbot kippen wollte, hat das Gericht entschieden: Die Vereinbarung muss eingehalten werden.