Wulffs Ex-Sprecher Glaeseker zahlt 25 000 Euro für Prozessende
Hannover (dpa) - Nach dem Freispruch gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff ist auch das Verfahren gegen seinen Ex-Sprecher Olaf Glaeseker ohne Verurteilung beendet worden. Allerdings muss der 52-Jährige dafür 25 000 Euro an die Landeskasse Niedersachsen bezahlen.
Das Landgericht Hannover stimmte einem entsprechenden gemeinsamen Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zu.
Glaeseker stand seit Dezember vor Gericht. Er hatte dem mitangeklagten Eventmanager Manfred Schmidt als niedersächsischer Regierungssprecher bei der Suche nach Sponsoren für die Promipartys „Nord-Süd-Dialog“ in Hannover und Stuttgart geholfen, mit denen Schmidt von 2007 bis 2009 viel Geld verdient haben soll.
Da Glaeseker mehrfach kostenlos Urlaub in Auslandsimmobilien von Schmidt gemacht hatte, war ihm Bestechlichkeit vorgeworfen worden. Beide Männer hatten im Prozess betont, sie seien seit Jahren eng befreundet und hätten sich deswegen gegenseitig eingeladen.
Richterin Renata Bürgel erklärte zu Beginn des 17. und letzten Verhandlungstages, durch die Zahlung könne das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt werden. Die Schwere der Schuld stehe dem nicht entgegen. Der langjährige Sprecher und Vertraute von Wulff gilt damit nicht als vorbestraft.
Bürgel betonte, das Verfahren werde nach Paragraf 153a eingestellt, wenn Glaeseker bis zum 10. September das Geld überweise. Durch die Beweisaufnahme hätten sich einzelne Indizien aus der Anklageschrift durchaus bestätigt, andere hätten sich zumindest abgeschwächt, erklärte Bürgel. „So ist insbesondere die fehlende Transparenz von Glaeseker durch diverse Zeugen plausibel erklärt worden.“
Die Arbeitsweise des Angeklagten sei demnach „generell und nicht auf den „Nord-Süd-Dialog“ beschränkt“ davon geprägt gewesen, schnell und auf Zuruf zu entscheiden. „Das Anlegen von Aktenvermerken war ihm generell fremd“, sagte Bürgel. Außerdem habe sich die in der Anklage vorgeworfene Heimlichkeit bei der Entgegennahme der Vorteile durch die Beweisaufnahme nicht bestätigt. Jedoch hätten Schmidt und Glaeseker sich während der „Nord-Süd-Dialoge“ nicht ausreichend bemüht, den „bösen Anschein der Käuflichkeit“ zu verhindern.
Entlastend wertete das Gericht für Glaeseker insbesondere die Aussage von Wulff, der sich „entgegen seiner umfangreichen Angaben im Ermittlungsverfahren an zurückliegende für dieses Verfahren erhebliche Vorgänge wieder zu erinnern vermochte“.
Anders als vor der Staatsanwaltschaft hatte Wulff im Prozess erklärt, ihm seien die Reisen Glaesekers zu Schmidt sehr wohl bekannt gewesen. Durch die Beweisaufnahme sei zudem „deutlich geworden, dass das Engagement Glaesekers in weiten Teilen keine Alleingänge“ gewesen seien, „sondern vor allem im Sinn seines Dienstherren waren und von diesem auch gewünscht waren“.
Auch das Verfahren gegen Schmidt wurde gegen 25 000 Euro Geldauflage beendet. Zudem muss der Eventmanager noch 5000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Die Anwälte werteten den Beschluss, den sie am Montag gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft beantragt hatten, als Erfolg - auch wenn sie zu Beginn des Verfahrens noch einen Freispruch gefordert hatten. „Die Entscheidung wird dem Verfahren gerecht“, sagte Glaesekers Anwalt Guido Frings. „Es ist das, was wir beantragt haben. Und was wir uns im Ergebnis auch gewünscht haben.“